Liste der Tätigkeiten, die für Ausländer verboten sind
Gemäß dem königlichen Dekret BE 2522 von 1979 ist es Ausländern verboten, in Thailand eine der unten gelisteten Tätigkeiten aufzunehmen, bzw. Berufe auszuüben:
- Manuelle Tätigkeiten;
- Landwirtschaftliche Tätigkeiten: Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei (ausgenommen sind hier spezielle Tätigkeiten), Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes;
- Maurer, Zimmerer und andere Bauberufe;
- Holzschnitzerei;
- Berufsmäßige Führen von motorgetriebenen und propellergetriebenen Fahrzeugen (ausgenommen sind Piloten der Internationalen Luftlinien);
- Beaufsichtigung von Ladengeschäften;
- Auktionator;
- Leitung einer Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Ausführung von buchhalterischen Aufgaben (ausgenommen hiervon ist die Durchführung von gelegentlichen internen Revision);
- Schleifen und Polieren von Edelsteinen;
- Friseure und Schönheitsbehandlungen;
- Herstellung von handgewebten Stoffen;
- Herstellung von Matten und Produkten aus Schilf, Rattan, Hanf, Stroh oder Bambus;
- Schöpfen von Papier per Hand;
- Herstellung von Erzeugnissen der Lackarbeit
- Die Herstellung von traditionellen thailändischen Musikinstrumenten;
- Herstellung von Niello-Waren;
- Herstellung von Produkten aus Gold, Silber und Gold-Kupfer Legierungen;
- Herstellung von Produkten aus Bronze;
- Herstellung von Thai Puppen;
- Herstellung von Matratzen aus wattierten Materialien;
- Herstellung von Opferbehältern;
- Herstellung von handgefertigten Artikeln aus Seide;
- Herstellung von Buddha Statuen;
- Herstellung von Messern;
- Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen;
- Schuhmacher;
- Hutmacher;
- Maklergeschäfte und Agenturen (ausgenommen sind der internationale Handel und internationale Geschäfte);
- Bauingenieurwesen einschließlich der Bereiche Bauentwurf, Planung und Kalkulation, Organisation, Untersuchung und Forschung oder Bauaufsicht (ausgenommen sind spezielle Tätigkeiten);
- Architekten einschließlich Bauentwurf und Erstellung von Bauplänen und Schätzungen, Bauleitung und Bauaufsicht;
- Herstellung von Stoffen;
- Herstellung von Waren aus Ton und Keramik;
- Herstellung von handgefertigten Zigarren;
- Reiseführer und Ausführung von Reisen;
- Straßenverkauf;
- Setzen von Thai Lettern mit der Hand;
- Färben und Zwirnen von Seide mit der Hand;
- Büro- oder Sekretariatsaufgaben
- Rechtsberatung und Durchführung von gerichtlichen Klagen;
Arbeitsrecht in Thailand
Umfassende Informationen hierzu gibt es auf der Webseite des thailändischen Arbeitsministeriums: http://www.labour.go.th/en/
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