Generelles Rauchverbot ab dem 1. Januar in malaysischen Restaurants
In ganz Malaysia gilt ab dem 1. Januar in allen Restaurants, Cafés und Verkaufsständen ein generelles Rauchverbot. Das Verbot gilt sowohl für klimatisierte als auch für alle nicht klimatisierten Restaurants und Gaststätten.
Weil es Zeit brauche, um die neuen Richtlinien durchzusetzen, soll zuerst das Bewusstsein der Menschen für die mit dem Rauchen verbundenen gesundheitlichen Gefahren geschärft werden. Dazu will das Gesundheitsministerium auch mit den Gemeinden zusammenarbeiten, damit das Rauchverbot überall akzeptiert werde. Vor allem die Besitzer von Gastronomiebetrieben sind dazu angehalten, ihren Gästen zu erklären, weshalb das Rauchen in ihren Räumlichkeiten nicht mehr erlaubt ist.
Trotz vieler Kritiken sei die Resonanz aus der Öffentlichkeit insgesamt überwältigend gewesen. Das Rauchverbot werde von den meisten Menschen begrüßt, weil es vor allem den Schwächeren, einschließlich Kindern und Schwangeren, zugute kommen werde.
Die Kampagne des Gesundheitsministeriums für die Einführung des Rauchverbots soll noch das ganze Jahr hindurch fortgeführt werden. Die Beamten des Gesundheitsministeriums werden jedoch sofort damit beginnen, die Einhaltung des Verbots zu überwachen. In den ersten sechs Monaten wird der Schwerpunkt auf der Aufklärung der Öffentlichkeit liegen. Es soll zunächst bei Ermahnungen bleiben, lediglich uneinsichtige Raucher, die das Verbot wiederholt missachten, sollen während dieser Zeit bestraft werden.
Danach wird jeder, der in den Sperrzonen beim Rauchen erwischt wird, mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 RM oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft. Gastronomiebetriebe, bei denen festgestellt wird, dass Kunden trotz Verbot rauchen dürfen, werden mit einer maximalen Geldstrafe von 2.500 RM belegt.
Die Betreiber von Restaurants und Gaststätten sind verpflichtet, in ihren Räumlichkeiten ein „Nichtraucher“-Schild von mindestens 40 cm x 50 cm anzubringen. Raucherräume dürfen nicht eingerichtet werden und das Aufstellen von Aschenbechern ist strengstens verboten. Rauchern ist es jedoch erlaubt, drei Meter von den Sperrzonen entfernt zu rauchen.
Unter das Verbot fallen auch vergleichbare Produkte, die zum Rauchen animieren, einschließlich Vape und Shisha mit Nikotin.
Das Gesundheitsministerium hat außerdem eine Hotline eingerichtet. Verstöße gegen das Rauchverbot können dort direkt gemeldet werden.
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