Das TM30-Meldeformular dient der Überwachung von Ausländern
Das TM30-Meldeverfahren ist eine spezielle Auflage der thailändischen Einwanderungsbehörde. Das Formular wurde entwickelt, damit die Immigration jederzeit im Bilde ist, wo sich Ausländer – sowohl Touristen als auch Expats – während ihres Aufenthalts in Thailand befinden. Das Formular muss vom Eigentümer oder Vermieter ausgefüllt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft muss der Aufenthalt der Gäste bzw. Mieter bei der Behörde gemeldet werden.
Wie bei vielen Dingen in Thailand gibt es jedoch kein einheitliches Verfahren für die Meldung. So kann es durchaus sein, dass es Ausländer gibt, die vielleicht schon seit Jahren ohne Meldung in Thailand leben. Erfolgt jedoch eine Überprüfung durch die Immigration und die geforderte Anmeldung kann nicht nachgewiesen werden, dann kann es neben der Verhängung von Geldbußen weitreichende Probleme mit der Einwanderungsbehörde geben.
Wissenswertes zum TM30 Meldeverfahren:
Wer in einem Hotel übernachtet, braucht sich eigentlich keine große Sorgen zu machen. Nach dem Einchecken übernimmt das Hotel die Anmeldung für den Gast.
Anmelden muss sich aber auch:
- Wer ein Haus in Thailand besitzt und selbst darin wohnt.
- Wer bei einem thailändischen Freund, Bekannten oder der Familie wohnt.
- Wer in einer Immobilie wohnt, die nicht ordnungsgemäß lizenziert ist.
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Das TM30-Formular wurde entwickelt, um ausländische Besucher anläßlich ihres kurz- oder langfristigen Aufenthalts in Thailand dem Immigration-Bureau zu melden. Wer in einer Eigentumswohnung oder einem Haus wohnt, dann muss der Eigentümer bzw. Vermieter den Aufenthalt anmelden.
Die Begründung der thailändischen Regierung ist, dass mit dem TM30 Meldeverfahren eine Möglichkeit geschaffen wurde, die „Goodies“, aber auch die „Baddies“ zu überwachen. Seitens der Regierung bestand die Hoffnung, ausländische Kriminelle davon abzuhalten, in Thailand unterzutauchen.
Das Gesetz über das TM30-Meldeverfahren wurde bereits vor langer Zeit mit dem Hotelgesetz von 2005 eingeführt. Im Laufe der Zeit beließ man es aber nicht nur bei den Hotels, sondern weitete das Verfahren auch auf Vermieter aus, die Immobilien oder Wohnungen besitzen, die nicht als Hotels klassifiziert sind. Die Behörden hielten dies für notwendig, um die Vermietung von Eigentumswohnungen und anderen nicht lizenzierten Unterkünften, die an zahlende Gäste vermietet werden, wie z.B. über Sharing-Apps wie AirBnB etc., einzubeziehen. Die Regeln gelten auch für Thais, die Ausländer bei sich wohnen lassen.
Die Meldung muss von Hotels, sogenannten Serviced Apartments oder Vermietern von Eigentumswohungen und Privathäusern ausgefüllt werden. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, das TM30-Formular rechtzeitig einzureichen.
Wohnt jemand als Gast im Haus oder in der Wohnung eines Bekannten, dann ist der Gastgeber verpflichtet, das TM30-Formular einzureichen. Das Gleiche gilt für einen Ausländer, der mit einer Thailänderin verheiratet ist, ein thailändisches Visum hat und bei der Familie wohnt.
Wer als Expat dauerhaft in Thailand lebt und an andere Orte innerhalb des Landes reist – an eine andere Adresse als die übliche Heimatadresse -, der muss die Einwanderungsbehörde nach der Rückkehr informieren.
Das wird vom Gast bzw. Mieter benötigt, um ein TM30-Formular auszufüllen:
- Kopie von der Departure Card.
- Kopie von der Passfotoseite des Reisepasses.
- Kopie von der Seite des Reisepasses mit dem letzten Einreisestempel.
Der Vermieter oder die Person, die verpflichtet ist, die Anmeldung vorzunehmen, benötigt:
- Eine Kopie der Eigentumsurkunde des Hauses oder der Wohnung.
- Eine Kopie des Mietvertrages.
Das TM30 ist nicht dasselbe wie die 90-Tage-Meldung, die beispielsweise Rentner, die sich dauerhaft mit einem Jahresvisum in Thailand aufhalten, abgeben müssen.
Die Anmeldung ist auch HIER online möglich, wenn die Seite denn funktioniert. Dazu muss man sich mit einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Danach kann die Anmeldung erfolgen, wann immer es nötig ist.
Die Strafe für die Nichtmeldung beträgt 1.600 Baht pro Person.
Wer als Mieter oder Gast eventuellen Problemen aus dem Weg gehen will, sollte seinen Vermieter oder Wohnungseigentümer fragen, ob die Anmeldung bereits erfolgt ist.
Quelle: TheThaiger.com
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