Chef der Immigration erklärt Ausländern TM.30
Der stellvertretende Leiter der thailändischen Einwanderungsbehörde scheint seine Politik zu verstärken, die darauf abzielt, dass alle Hausbesitzer und Hoteliers ohne Ausnahme den Aufenthaltsort von Ausländern innerhalb von 24 Stunden zu melden haben oder mit Geldstrafen rechnen müssen.
Er hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Ausländer, die länger als drei Monate im Land bleiben, die Frist für ihre 90-Tage-Meldung einhalten müssen. Fristüberschreitungen werden mit Geldstrafen geahndet.
Die thailändische Nachrichtenseite Naew Na veröffentlichte in den letzten Tagen mehrmals offizielle Verlautbarungen der Einwanderungsbehörde über Kontrollen von Hausbesitzern, Hotels und Resorts, so auch jetzt die Klarstellung von Fragen zum TM.30 Verfahren durch den Leiter der Einwanderungsbehörde.
Die Botschaften, die diese Veröffentlichungen – die in letzter Zeit fast täglich in Naew Na erschienen – den betroffenen Ausländern vermitteln sollen ist klar:
- Wer einem Ausländer Unterkunft gewährt, muss dies innerhalb von 24 Stunden melden.
- Wer ein Visum für einen längeren Aufenthalt im Land besitzt, sollte sicherstellen, dass er alle 90 Tage seinen Aufenthaltsort der Immigration meldet.
Das sagt der Leiter der Immigration zu TM.30
Im vergangenen Jahr hat die thailändische Einwanderungsbehörde damit begonnen, die Verpflichtung zur Meldung der Aufenthaltsorte von Ausländern in Thailand strenger durchzusetzen.
Das TM.30-Verfahren ist nicht neu. Es ist Teil des Einwanderungsgesetzes von 1979. Dessen Abschnitt 38 lautet:
„Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Manager von Hotels, die vorübergehend Ausländer aufnehmen, die sich rechtmäßig im Königreich aufhalten, müssen die örtlichen Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren.“
„Die Meldung des Wohnsitzes von Ausländern erfolgt durch den Verwalter von lizenzierten Hotels nach dem Hotelgesetz, Eigentümer von Pensionen, Villen, Wohnungen und Miethäusern mit dem Formular TM.30”.
Wer in einem Hotel oder Resort übernachtet, der kann davon ausgehen, dass das Hotel bzw. Resort die TM.30 Meldung im Namen des Gastes vornimmt.
Wer jedoch beispielsweise Freunde, Bekannte oder Familienangehörige bei sich zu Hause in Thailand übernachten lässt, ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine TM.30 Meldung einzureichen, damit die Einwanderungsbehörde weiß, dass ausländischen Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen Unterkunft gewährt wird.
Wohnt ein Ausländer in Thailand in einer gemieteten Immobilie, dann ist der Vermieter verpflichtet, eine TM.30 Meldung einzureichen, um der Immigration mitzuteilen, dass an der gemeldeten Adresse ein Ausländer wohnt.
Auch wer als Ausländer eine Immobilie in Thailand besitzt, die an einen Ausländer vermietet ist, ist verpflichtet, eine TM.30 Meldung vorzunehmen.
Wer als Ausländer mit einer Thailänderin verheiratet ist und zusammen mit seiner Frau in einem Haus wohnt, das im Besitz der Frau ist und der Ehegatte nicht im Hausbuch (Tabian Baan) eingetragen ist, dann ist die Frau verpflichtet, ein TM.30 Formular einzureichen, mit dem der Immigration mitgeteilt wird, dass ihr ausländischer Ehegatte dort lebt.
Wie bereits oben erwähnt, ist die Verpflichtung, eine TM.30 Meldung einzureichen, nicht neu, nur wird sie neuerdings rigoroser durchgesetzt.
Wer es versäumt, eine TM.30-Meldung fristgerecht einzureichen, kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Baht bestraft werden.
Das TM.30 Formular kann bei der örtlichen Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Gibt es in der Nähe keine Immigration, dann kann das Formular auch bei der örtlichen Polizeiwache eingereicht werden.
Die TM.30 Meldung kann auch online vorgenommen werden, aber das System funktioniert nur mit Chrome- und dem Internet Explorer Browser, und das auch nicht immer. Zudem ist die Seite nur in thailändischer Sprache verfügbar.
Wie bei vielen anderen Regeln und Vorschriften der Immigration können die jeweiligen Anforderungen/Auslegungen von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Um genau zu erfahren, welche Anforderungen in der betreffenden Provinz gestellt werden, empfiehlt der Leiter der Einwanderungsbehörde, sich an das örtliche bzw. das nächste zuständige Immigration-Bureau zu wenden.
Das TM.30 Meldeformular kann hier heruntergeladen werden.
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