Krankenversicherung für Non-Immigrant O-A-Visum nicht obligatorisch
Das Immigration-Bureau in Phuket hat diese Woche bestätigt, dass bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Non-Immigrant O-A-Visum der Nachweis einer Krankenversicherung nicht verpflichtend ist.
In der letzten Zeit wurde in Medien und Social Media Kanälen immer wieder kolportiert, dass Ausländer, die ein Non-Immigrant O-A-Visa besitzen, das auch als „Ruhestandsvisum“ bezeichnet wird, und die eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen, einen Nachweis über eine angeblich obligatorische Krankenversicherung erbringen müssten.
Der Leiter der Phuket Immigration Police, Col Kathathorn Kumthieng, stellte in dieser Woche gegenüber den Phuket News klar, dass sein Büro keine Verfügung erhalten hat, die sein Büro anweist, mit der Durchsetzung einer obligatorischen Krankenversicherungspflicht zu beginnen, die vom Kabinett am 2. April genehmigt wurde.
Die Versicherungspolice muss eine Abdeckung von bis zu 40.000 Baht für die ambulante Behandlung und bis zu 400.000 Baht für die stationäre Behandlung während des Aufenthalts in Thailand vorsehen, wie der Leiter der Abteilung Health Service Support des Ministeriums für öffentliche Gesundheit im Mai bekannt gab.
Immer wieder wird in Medien berichtet, dass am 2. April in Bangkok eine Krankenversicherungspflicht vom Kabinett der vormaligen Regierung „unmittelbar“ eingeführt worden sei. Das stimmt jedoch so nicht ganz, die Sachlage stellt sich etwas anders dar.
Per se gibt es erst einmal keine Verlängerung des Non-Immigrant O-A-Visums. Es wird lediglich eine 12-monatige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Landes auf Grund des Ruhestandes der betreffenden Person erteilt. Der Aufenthalt kann jedem gewährt werden, der die Bedingungen für diese Altersgruppe erfüllt.
Niemand, der Kraft seines Amtes daffür die Befugnisse hat, hat bisher offiziell erklärt, dass die Pflicht, eine Krankenversicherung nachzuweisen, bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Rentner angewendet werden soll. Der Beschluss sieht vor, dass die Regelung auf Non-Immigrant O-A-Visa angewendet werden kann, die außerhalb Thailands beantragt werden. Bisher ist dies aber noch nicht der Fall.
Jedoch besteht für Non-Immigrant Visa O-X (10 Jahre Langzeitaufenthalt), ein spezielles Visum, das vom Kabinett im November 2016 speziell für ausländische Rentner zum Aufenthalt in Thailand geschaffen wurde, definitiv eine Krankenversicherungspflicht.
Das O-X-Visum können Ausländer beantragen, wenn sie mindestens 50 Jahre alt sind und aus Japan, Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Kanada, den USA oder Großbritannien kommen.
Das Non-Immigrant Visa O-X ist 10 Jahre gültig. Der Inhaber erhält zunächst eine fünfjährige Erlaubnis, sich im Land aufzuhalten. Die Erlaubnis wird danach für weitere fünf Jahre verlängert.
Laut Angaben des Leiters der Phuket-Immigration gibt es derzeit keinen Ausländer, der sich mit einem O-X-Visum in Phuket aufhält.
Er führte weiter aus, dass es aus verschiedenen Gründen nicht möglich gewesen sei, einer bestimmten Anzahl von Ausländern, die sich in Phuket aufhielten, ein O-A-Visum zu erteilen.
Er bestätigte weiter, dass die Immigration in Phuket von Januar bis Dezember des letzten Jahres Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis für insgesamt 4.909 Ausländer ausgestellt hat, die sich mit einem Non-Immigrant O-Visum in Phuket aufhielten.
Von Januar bis Juli dieses Jahres hat die Immigration für 2.422 Personen mit Non-Immigrant O-Visa Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
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