Der Leiter des Immigration Bureau von Phuket hat heute (16. September) eine Pressemitteilung an The Phuket News geschickt, in der angekündigt wird, dass bestimmte ausländische Besucher in Thailand die Änderung ihrer Adresse mittels eines TM28-Formulares nicht mehr melden müssen.
Diese Bestimmung ist in der Sektion 37(c) des Einwanderungsgesetzes verankert. Sie besagt, dass sich Ausländer, die sich länger als 24 Stunden außerhalb der Provinz aufhalten, in der sie bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sind, sich in der neuen Provinz mittels des Formulars TM28 bei der dortigen Einwanderungsbehörde melden müssen.
Am letzten Freitag hatte die Immigration hierzu eine Ankündigung veröffentlicht, die lautete: „Während des Besuchs in Thailand sind Ausländer nicht verpflichtet, die zuständigen Behörden über den Wechsel ihres Aufenthaltsortes zu informieren, wenn sie als Touristen oder Sportler, zwecks Ausübung von Geschäften oder zur Tätigung von Investitionen, zu Bildungszwecken oder als qualifizierte Fachkräfte oder Spezialisten ins Land kommen“.
Der Leiter der Immigration von Phuket gab heute in seiner Pressemitteilung zu, dass die Ankündigung vom Freitag zu Verwirrung geführt haben könnte.
Die Bekanntmachung habe Ausnahmen von der TM28-Anforderung angekündigt, wonach Ausländer ihren Aufenthaltsort innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft am Zielort melden müssen.
Er bestätigte noch einmal, dass die Ausnahmen insbesondere Ausländer betrifft, die mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen (einschließlich „TR“-Visa und Personen aus Nationen, die visafrei einreisen können) bzw. sich mit einem Sportvisa (S), Geschäftsvisa (B), Investitionsvisa (IM, IB), Bildungsvisa (ED, RS) oder einem Visum für Fachkräfte- oder Spezialisten (EX) im Land aufhalten.
Diese Personengruppen seien jetzt davon befreit, die Änderung ihres Aufenthaltsorts mit einem TM28-Formular melden zu müssen.
In seiner Mitteilung betonte der Leiter der Immigration jedoch ausdrücklich, dass nur Personen, die sich mit einem der vorgenannten Visa im Land aufhalten, von der Meldepflicht befreit sind.
Die Anforderung, eine TM28-Meldung abzugeben, gelte nach wie vor für alle anderen Ausländer, die im Land sind und keines der vorgenannten Visa haben, führte er weiter aus.
Die Einreichung einer TM28-Meldung sei für diese Personen nicht mehr erforderlich, da dies bereits mit der TM30-Anforderung geschehe, die vorschreibt, dass Eigentümer von Immobilien alle dort wohnenden Ausländer melden müssen.
Im Prinzip sind TM28 und TM30 zwei komplett getrennte Vorgänge, die jedoch ein gemeinsames Ziel verfolgen: Ausländer müssen bei der Einwanderungsbehörde gemeldet werden.
Der Immigration-Leiter erklärte in seinem Schreiben weiter, dass die Ausnahmeregel nach einem Treffen am vergangenen Montag (9. September) beschlossen wurde, da der Aufenthaltsort von Ausländern bereits mit der Abgabe einer TM30-Meldung registriert wird. Die Ausnahmeregelung sei bereits in Kraft getreten.
Er bekräftigte aber noch einmal, dass alle anderen Ausländer, die sich zu Zwecken im Land aufhalten, die nicht in der Bekanntmachung aufgeführt sind, verpflichtet sind, die TM28-Meldung innerhalb von 24-Stunden vorzunehmen.
Angeführt wird auch, dass alle Ausländer, die sich länger im Land aufhalten, sich nach wie vor alle drei Monate bei der Einwanderungsbehörde melden müssen.
Rentner werden in der Mitteilung nicht aufgeführt. Demnach müssen Rentner noch immer eine TM28-Meldung abgeben und sich alle 90 Tage bei der Immigration melden. Rentner sind eigentlich die Gruppe, um die sich die thailändische Regierung in Bezug auf die nationale Sicherheit am wenigsten Sorgen machen muss.
Berichten zufolge wollen sich die leitenden Beamten der Einwanderungsbehörde diese Woche treffen, um eine Verbesserung dieser Anforderungen zu erörtern.
Für alle Fragen bezüglich der Ausnahmeregelung hat die Einwanderungsbehörde die Hotline 1178 eingerichtet.
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