Ausländer, die ein Non O-A Visum beantragen, müssen ab dem 31. Oktober eine Krankenversicherung abschließen bzw. nachweisen.
Die Anforderungen, die bereits im Mai vorgeschlagen wurden, sind jetzt in einer Anordnung auf der Website der Einwanderungsbehörde bestätigt worden.
Antragsteller müssen ab dem 31. Oktober eine Krankenversicherung nachweisen, die Kosten in Höhe von 40.000 Baht für ambulante Behandlungen und Kosten in Höhe von 400.000 Baht für stationäre Leistungen abdeckt.
Laut Anordnung ist eine Krankenversicherung für diejenigen Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts auf Grund ihres Status als Rentner beantragen, nicht erforderlich.
Die Anordnung gilt nur für Non O-A Visa Antragsteller. Non-O-A-Visa werden nicht von der Immigration in Thailand, sondern von einer Botschaft oder einem Konsulat außerhalb Thailands ausgestellt.
Ausführliche Informationen zu den neuen Anforderungen gibt es auf der Webseite des Immigration-Bureaus.
Über die neuen Anforderungen zur Krankenversicherung gibt es derzeit noch keine Informationen auf der Website des Außenministeriums. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden noch O-A-Visa ohne den Nachweis einer Krankenversicherung ausgestellt.
Eine offizielle Ankündigung soll in Kürze auf einer Pressekonferenz in Bangkok erfolgen.
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