Ein Beamter der Immigration in Phuket hat bestätigt, dass Ausländer, die eine 12-monatige Aufenthaltserlaubnis für ein Non-Immigrant O-A Visum beantragen – oft auch als „Ruhestandsvisum“ bezeichnet – weiterhin die Möglichkeit nutzen können, ein Bankguthaben mit einem monatlichen Einkommen zu kombinieren, um die finanziellen Voraussetzungen für die Beantragung zu erfüllen.
Die Klarstellung erfolgte auf Grund von Beschwerden an The Phuket News, in denen Ausländer davon berichteten, dass ihnen von der Immigration mitgeteilt worden sei, dass die „Kombinations-Option“ nicht mehr möglich sei.
Der Beamte des Immigration-Bureaus von Phuket, der für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig ist, stellte gegenüber The Phuket News klar, dass die Kombination aus Bankguthaben und regelmäßigen Einkommen bei der Antragstellung für Non-Immigrant O-A Visa weiterhin akzeptiert werde. Er ist sich auch sicher, dass die beiden anderen Beamten, die in derselben Abteilung arbeiten, bei der Bearbeitung von Verlängerungsanträgen ebenso vorgehen würden.
Der Beamte bestätigte noch einmal, dass sich die finanziellen Anforderungen für die Bewilligung einer 12-monatigen Aufenthaltserlaubnis für Non-Immigrant O-A Visa in den neuen Regularien, die am 31. Oktober in Kraft treten werden, gleich geblieben seien. Es habe sich nichts geändert.
Gemäß den geltenden Anforderungen muss ein Ausländer ein monatliches Einkommen von 65.000 Baht oder aber ein Guthaben von 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto nachweisen. Der Saldo auf dem Bankkonto muss mindestens zwei Monate lang 800.000 Baht betragen, bevor der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden kann und muss mindestens drei Monate nach der Genehmigung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf dem Konto verbleiben.
Es gibt jedoch noch eine dritte Option, die es Ausländern ermöglicht, Bankguthaben und regelmäßiges Einkommen als Nachweis für die Erfüllung der finanziellen Anforderungen zu kombinieren.
Der Beamte des Immigration-Bureaus führte an, dass die Beschwerden möglicherweise auf Missverständnisse zurückzuführen seien.
Die Beamten hätten sogar Poster aufgestellt, auf denen speziell darauf hingewiesen werde, dass eine Kombination aus Bankguthaben und regelmäßigem Einkommen bei der Antragstellung möglich sei. Jedoch müsse das mit den betreffenden Dokumenten nachgewiesen werden.
Allein die Vorlage von Sparbüchern oder Fotokopien von Sparbuchseiten reiche als Nachweis nicht aus.
Eine interne Regelung lege fest, dass die Kontoauszüge der letzten 12 Monate vollständig vorgelegt werden müssten, um ein regelmäßiges Einkommen aus dem Ausland nachzuweisen. Auch müsse nachgewiesen werden, dass das Einkommen aus dem Ausland komme und auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werde.
Für alle Ausländer, die das Immigration-Bureau in Phuket aufsuchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Non-Immigrant O-A Visum zu beantragen, sind die drei Beamte im Zimmer 103 zuständig, die neben der Bearbeitung der Anträge auch alle Fragen beantworten.
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