Obwohl die vor wenigen Monaten erlassene Verordnung über die obligatorische Krankenversicherungspflicht schon in wenigen Tagen, genauer gesagt am 31. Oktober in Kraft tritt, herrscht bei vielen Ausländern, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten, Unklarheit darüber, ob sie von der Regelung betroffen sein werden oder nicht.
Wie so oft wird auch diese Vorschrift von den zuständigen Behörden in Thailand nicht klar und für jedermann verständlich kommuniziert. Vielmehr sorgen die teilweise sich widersprechenden offiziellen Verlautbarungen bei den Betroffenen eher für reichlich Verwirrung.
In The Phuket News ist jetzt ein interessanter Artikel erschienen, der versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. In dem Artikel wird darüber berichtet, dass die Immigration von Phuket in der letzten Woche bestätigt hat, dass die obligatorische Krankenversicherungspflicht für Personen gilt, die sich mit einem „Non-Immigrant O-A“-Visum im Land aufhalten, jedoch nicht für Personen mit einem „Non-Immigrant O“-Visum.
Der zuständige Beamte der Phuket Immigration bestätigte auch, dass Ausländer den Visastatus, mit dem sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, ändern können.
Damit eröffnet sich eine Lücke bei der Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht, denn Ausländer, die sich mit einem „Non-Immigrant O-A“-Visum in Thailand aufhalten, können ihren Aufenthaltsstatus in „Non-Immigrant O“ ändern und somit die obligatorische Krankenversicherungspflicht umgehen.
Es wird erwartet, dass diese Lücke von zahlreichen Rentnern, die sich mit einem so genannten „Ruhestandsvisa“ in Thailand aufhalten, genutzt wird.
Die Pflicht zum Nachweis einer Krankenversicherung soll am kommenden Donnerstag, dem 31. Oktober, in Kraft treten.
Nach der neuen Verordnung müssen alle Ausländer, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis mit einem „Non-Immigrant O-A“-Visum beantragen, eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 40.000 Baht für ambulante Behandlungen und bis zu 400.000 Baht für stationäre Leistungen nachweisen.
Das Immigration Bureau hat am 8. Oktober eine Mitteilung auf seiner Website veröffentlicht, in der erläutert wird, dass die Änderung der Einwanderungsbestimmungen auf Beschluss der Regierung vom 2. April dieses Jahres erfolgt ist. Die Anordnung wurde am 27. September erlassen und besagt konkret, dass die neue Regelung am 31. Oktober in Kraft tritt.
Der Leiter der Immigration von Phuket bestätigte diese Woche gegenüber The Phuket News, dass Personen, die eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Non-Immigrant O Visums beantragen, keine Krankenversicherung nachweisen müssen, jedoch Personen, die eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung unter einem anderen Visastatus beantragen, die Anforderungen für den betreffenden Visatyp erfüllen müssen.
So erhalte beispielsweise ein Ausländer, der ein Non-Immigrant O-A Visum besitzt, eine einjährige Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung, wenn er die Anforderungen erfüllt. Er könne jedoch nicht bestätigen, dass für diejenigen, die mit einem „Non-Immigrant O“-Visum eine Verlängerung beantragen, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigungen nicht mehr erteilt werde. Nach den Einwanderungsbestimmungen sei diese Option weiterhin verfügbar.
Die Phuket News geht davon aus, dass die Immigration in Phuket wahrscheinlich unter erheblichem Druck geraten wird, die von Beamten in Bangkok eingeführte neue Krankenversicherungsregel einzuhalten. Die Immigration kann den Antragstellern jedoch nicht das Recht verwehren, ihren Visastatus zu ändern, so wie es nach den Einwanderungsbestimmungen zulässig ist.
In dem Bericht dementierte der Leiter der Immigration auch, dass sein Immigration-Bureau einen offiziellen Antrag auf Verschiebung der Krankenversicherungspflicht gestellt habe, bis die Regeln „klarer gemacht“ worden seien.
The Phuket News bezog sich dabei auf eine zuverlässige Quelle und zitierte einen hochrangigen Beamten der Phuket Immigration, der berichtet hatte, dass insgesamt acht bedeutende Immigration-Bureaus des Landes – Chiang Mai, Ubon Ratchathani, Nong Khai, Prachuap Khiri Khan, Petchburi, Chonburi, Rayong und Phuket – solche Anträge gestellt hätten.
Der Leiter der Immigration betonte, dass sich bisher nichts geändert habe und die Krankenversicherungspflicht für Inhaber von Non-Immigrant O-A-Visa am 31. Oktober in Kraft treten werde. Sollte sich daran etwas ändern, dann werde man diese Informationen weitergeben.
Zu der Möglichkeit, die Ausländer haben, ihren Visastatus zu ändern, führte der Leiter der Immigration an, dass er sich nicht dazu äußern wolle, welcher Visatyp für bestimmte Ausländer von Vorteil sei. Es sei allein die Entscheidung der betreffenden Personen, ob diese die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mit einem Non-Immigrant O-A Visum oder einem Non-Immigrant O Visum beantragen würden. Das seien die möglichen Optionen und Ausländer könnten wählen, welche Option für den Aufenthalt im Königreich Thailand für sie in Frage komme.
Für Verwirrung sorgt jedoch die vom thailändischen Außenministerium (MFA) veröffentlichte Erläuterung zur Visumpflicht. Auf der wichtigsten MFA-Website wird nicht erwähnt, dass eine Krankenversicherung erforderlich ist, damit Ausländern ein Non-Immigrant O-A-Visum ausgestellt werden kann, das es dem Ausländer ermöglicht, sich ein Jahr lang ab dem Datum der ersten Einreise in Thailand aufzuhalten. Die betreffenden Webseiten dazu hier und hier.
Währenddessen wird auf der Website des Königlich Thailändischen Konsulats in München deutlich hervorgehoben, dass eine Krankenversicherung zwingend erforderlich ist, um ein Non-Immigrant O-A Visum zu erhalten.
Das Königlich Thailändische Konsulat in München erläutert auch die Anforderungen für das Non-Immigrant O-Visum, das für Rentner und Pensionäre gedacht ist, die weniger als 90 Tage bleiben wollen. Ein längerer Aufenthalt erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der Immigration genehmigt wird, sobald der Ausländer in Thailand eingetroffen ist.
Es gibt sogar eine spezielle Seite, die ausdrücklich auf den Nachweis der Krankenversicherungspflicht für das Non-Immigrant-Visum „O-A“ hinweist.
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