Die thailändische Regierung hat bekannt gegeben, dass es derzeit keine Pläne gibt, Sondersteuern auf ältere Fahrzeuge zu erheben. Anderslautende Meldungen seien von der Privatwirtschaft in Umlauf gebracht worden.
Der Regierungssprecher bekräftigte, dass es seitens der Regierung keine Überlegungen gäbe, Sondersteuern auf Autos zu erheben, die älter als 10 Jahre sind, und betonte zudem, dass die Umsetzung eines solchen Plans umfangreiche Studien über seine möglichen Auswirkungen erfordern würde.
Die Regierung sieht jedoch die Notwendigkeit für die Eigentümer sowohl von privaten als auch von öffentlichen Fahrzeugen, eine ordnungsgemäße Wartung sicherzustellen, um die Emission von Ruß- und Staubpartikel (PM 2,5) in die Luft zu reduzieren. Der Regierungssprecher bekräftigte, dass die Regierung alle Vorschläge gründlich prüfen werde, um alle negativen Auswirkungen für die Öffentlichkeit zu minimieren, bevor eine Politik umgesetzt werde.
Die jährlichen Kraftfahrzeugsteuern bleiben vorerst unverändert. Die Berechnungsgrundlage für private Limousinen ist die Größe des Hubraums, während private und öffentliche Motorräder, Container-Lkw, Straßenwalzen und Ackerschlepper mit einer Pauschale pro Fahrzeug besteuert werden. Bei privaten Pkw mit mehr als sieben Sitzplätzen, privaten Lkw, öffentlichen Limousinen und privaten Elektroautos wird das Gewicht als Grundlage zur Besteuerung herangezogen.
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