Für Ausländer in Thailand gibt es gute Nachrichten: Die thailändische Einwanderungsbehörde hat die umstrittene TM28-Meldepflicht für Ausländer praktisch abgeschafft, wenn sie 24 Stunden lang nicht zu Hause sind.
Gemäß der neuen Anforderung ist die TM28-Verpflichtung zwar immer noch aufgeführt, aber es wurde eine lange Liste von Ausnahmen hinzugefügt, was praktisch bedeutet, dass jetzt fast niemand mehr ein TM28-Formular einreichen muss.
Die Liste der Ausnahmen, die in den Abschnitten 2.2 und 2.3 aufgelistet wird, betrifft nahezu jeden Ausländer in Thailand, von Diplomaten und Personen, die offizielle Aufgaben wahrnehmen, bis hin zu Studenten, Personen, die in Thailand arbeiten, Ausländern, die mit einer Thailänderin verheiratet sind oder Elternteil eines thailändischen Kindes sind, sowie Rentner, die in Thailand ihren Lebensabend verbringen.
Laut der Website der Einwanderungsbehörde datiert die Regelung bezüglich der TM28-Ausnahmen vom 14. Februar, ist aber bereits am 28. Januar in Kraft getreten.
Ausländer müssen sich jedoch bewusst sein, dass sie weiterhin verpflichtet sind, die Einwanderungsbehörde zu informieren, wenn sie ihre Adresse dauerhaft ändern. Dies wird mit dem Formular TM27 geregelt.
Wer beispielsweise eine Wohnung für beispielsweise 6 Monate mietet und dann in eine andere Wohnung umzieht, muss nach wie vor der Einwanderungsbehörde die neue Adresse melden.
Die bisherige Regelung besagt, dass Ausländer, die sich länger als 24 Stunden in einer anderen Provinz aufgehalten haben, verpflichtet sind, ihr örtliches Einwanderungsbüro bei ihrer Rückkehr zu informieren.
Wenn zum Beispiel ein Ausländer, der in Pattaya lebt, bei einem Freund in Bangkok übernachtet hatte, musste er die Einwanderungsbehörde bei seiner Rückkehr nach Pattaya darüber informieren.
In der Realität wurde die TM28-Verpflichtung, die unter Abschnitt 37 des Einwanderungsgesetzes aufgeführt ist und seit 1979 geltendes Recht darstellt, von der thailändischen Immigration nur selten durchgesetzt und von Ausländern nach der Rückkehr von einer Übernachtung in einem anderen Teil Thailands auch kaum jemals erfüllt.
Viele Ausländer, darunter auch solche, die schon seit einigen Jahren in Thailand leben, wussten nicht einmal, dass diese Pflicht besteht.
Zumindest war das bis zum letzten Jahr der Fall, bis die TM28-Verpflichtung kurzfristig von einigen lokalen Einwanderungsbüros rigoros durchgesetzt wurde.
Dies hing damit zusammen, dass die Einwanderungsbehörde auch die TM30-Regelung strenger durchsetzte, nach der Hotels, Pensionen und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Ausländer, die sie in ihren Räumlichkeiten beherbergen, zu melden.
Die TM30-Regelung wird oft mit TM28 verwechselt, wobei TM30 manchmal als eine Art Sammelbegriff für beides verwendet wird, aber eigentlich sind es zwei getrennte Regelungen – die TM30-Meldung wird nach wie vor verlangt.
Die plötzliche Durchsetzung sowohl der TM28 als auch der TM30-Regelung führte dazu, dass die thailändische Einwanderungsbehörde von der Expat-Gemeinde und vielen ausländischen Wirtschaftsführern in Thailand dafür heftig kritisiert wurde. Sie argumentierten, dass die TM28_Verpflichtung nicht nur wenig praktikabel, sondern auch archaisch, drakonisch und heute nicht mehr zeitgemäß sei.
Eine Gruppe von Expats in Thailand hatte sogar eine Online-Petition gestartet, in der die Abschaffung der TM28- und TM30-Meldung gefordert wurde.
Obwohl die Petition ihr Ziel nicht erreicht hat, trug sie zweifellos dazu bei, die leitenden Beamten der Einwanderungsbehörde in Thailand auf das Thema aufmerksam zu machen.
Auch in den thailändischen und englischsprachigen Medien in Thailand wurde die Angelegenheit weitgehend negativ aufgenommen. Sogar internationale Nachrichtensender wie die BBC und die Nikkei Asian Review berichteten darüber.
Die aktualisierte Verordnung bezüglich der jetzt geltenden TM28-Regelung ist auf der Website der Einwanderungsbehörde zu finden.
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