Die Covid-19-Präventivmaßnahmen für ausländische Reisende, die innerhalb von 24 Stunden über Thailand in ein Drittland weiterreisen, sind für die nächsten Tage gelockert worden.
Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) gab am 25. März bekannt, dass Transitausländer vorübergehend kein ärztliches Attest mehr benötigen, das bestätigt, dass die betreffende Person kein Covid-19-Infektion hat, und auch keine Versicherung zur Deckung der medizinischen Behandlung nachweisen müssen.
Ausländer, die innerhalb von 24 Stunden in ein Drittland weiterreisen, müssen jedoch ein „Fit to Fly“-Gesundheitszeugnis vorweisen, in einem ausgewiesenen Transitgebiet bleiben und sich streng an die geltenden Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung halten. Die Ausnahmegenehmigung tritt sofort in Kraft und gilt lediglich bis zum 31. März 2020.
Die CAAT hatte bereits am 19. März bekannt gegeben, dass ab dem 22. März jeder ausländische Fluggast, der in Thailand ankommt, ein medizinisches Attest benötigt, in dem bescheinigt wird, dass der Betreffende nicht mit Sars-CoV-3 infiziert ist und das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Daneben musste auch der Nachweis über einen Versicherungsschutz von mindestens 100.000 US-Dollar gegen eine Virus-Infektion in Thailand erbracht werden. Die Fluggesellschaften waren angehalten, die Ausstellung einer Bordkarte an Personen ohne dieses Attests oder der Versicherung abzulehnen.
Diese Regelung ist bis zum 31. März 2020 ausgesetzt.
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