Laut einem Bericht der Bangkok Post plant die Einwanderungsbehörde, dem Kabinett ein neues Maßnahmenpaket für drei verschiedene Kategorien von Ausländern in Thailand, die von der Covid-19-Krise betroffen sind, zur Genehmigung vorzulegen.
Der Vorschlag soll dem Kabinett noch in dieser Woche zur Genehmigung vorgelegt werden, bestätigte der Leiter der Einwanderungsbehörde gegenüber der Bangkok Post. Der Premierminister hätte sich besorgt über Ausländer geäußert, die in Thailand gestrandet seien, nachdem viele Fluggesellschaften den Flugbetrieb eingestellt und viele Länder Einreisesperren verhängt hätten.
Betroffen seien derzeit die folgenden drei Gruppen:
- Ausländer mit Aufenthaltsvisa, die normalerweise in Thailand leben, sich momentan aber in ihrem Heimatland befinden und aufgrund der Covid-19-Krise nicht nach Thailand zurückkehren können.
- Ausländische Touristen, die aufgrund der Krise Thailand nicht verlassen können.
- Besucher aus den Nachbarländern, die eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung besitzen und in Thailand festsitzen, nachdem die Grenzen geschlossen wurden.
Ausländer der ersten Gruppe müssen normalerweise innerhalb eines Jahres nach der Ausreise nach Thailand zurückkehren, und da sie möglicherweise nicht rechtzeitig wieder einreisen können, wird die Immigration vorschlagen, die Frist für die obligatorische Rückkehr bis nach dem Abklingen der Pandemie zu verlängern.
Die zweite Gruppe besteht aus ausländischen Touristen, die sich nach Ablauf ihres Visums am 26. März oder danach für eine 30-tägige Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde gemeldet haben. Ihre Visa sollen automatisch alle 30 Tage verlängert werden, bis die Sars-CoV-2 Pandemie abklingt.
Im Rahmen der Vermeidung von Kontakten unter Einhaltung der sozialen Distanzierung, so wie es von der Regierung empfohlen wird, sollen diese Touristen nicht mehr das Einwanderungsbüro aufsuchen müssen und dabei riskieren, sich dort in einer Menschenmenge mit dem Coronavirus zu infizieren.
Die zur Genehmigung vorgeschlagenen Maßnahmen würden jedoch nicht für Ausländer gelten, die in Thailand arbeiten und/oder eine Familie haben. Sie müssen sich weiterhin regelmäßig bei der Einwanderungsbehörde melden.
Die dritten Gruppe besteht aus Besuchern aus den Nachbarländern, denen es erlaubt werden soll, solange in Thailand zu bleiben, bis die Grenzen wieder geöffnet sind. Nach der Wiederöffnung der Grenzen müssen sie das Land innerhalb von sieben Tagen verlassen.
Alle anderen Ausländer, die sich jetzt in Thailand aufhalten, aber nicht in die oben genannten drei Gruppen fallen, sollten die für sie geltenden Gesetze befolgen.
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