Ein Sprecher des Regierungszentrums für die Verwaltung der Covid-19-Situation bestätigte die zweite Phase der Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie, die ab dem 17. Mai in Kraft treten.
Das Kabinett sei den Vorschlag des Nationalen Sicherheitsrates gefolgt und habe gebilligt, in der zweiten Phase die strengen Maßnahmen für Unternehmen der grünen Gruppe zu lockern. Dabei handelt es sich um Unternehmen und Geschäfte mit einem mäßigen Risiko zur Verbreitung des Coronavirus.
Unternehmen, die wieder öffnen können, sind:
1. Geschäfte in Shopping Malls oder Einkaufszentren
die z.B. Verbrauchsgüter, Computer, Elektrogeräte, Bettwäsche, Baumaterialien, Möbel, Bürobedarf, Blumen, Kleidung, Kosmetika und Sportgeräte anbieten.
- Gold- und Schmuckgeschäfte,
- Dienstleistungsanbieter wie Internet-Cafés, Waschsalon, Reparaturwerkstätten, Autowerkstätten für Reifenwechsel, Reparatur- und Reinigungservice,
- Kreditgeschäfte,
- Versicherungsgesellschaften,
- Drogerien,
- Zahnkliniken,
- Nagelstudios,
- Restaurants, Food-Courts und Foodzentren.
2. Große Einzelhandelsgeschäfte:
- Baumärkte,
- Möbelhäuser,
- Großmärkte wie der Markt von Simummuang und Talaad Thai.
3. Schönheitskliniken (Gesichtseingriffe sind nicht erlaubt)
4. Fitnesszentren und Sportstätten:
- Erlaubt sind nur Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal drei Personen in einer Mannschaft und ohne Zuschauer, wie z.B. Badminton, Tischtennis, Yoga, Fechten, Squash usw.
- Fitnesszentren für freies Krafttraining (nicht erlaubt ist Training in Gruppen oder die Benutzung von Trainingsgeräten).
- Öffentliche Schwimmbäder, wobei die Anzahl der Personen im Schwimmbad der Anzahl der Bahnen entspricht, die mindestens 7 Fuß lang sein müssen. Pro Person ist die Nutzung auf eine Stunde beschränkt.
5. Konferenzräume und Kongresssäle in Hotels
- Die Personenzahl pro Sitzung ist begrenzt.
6. Bibliotheken
7. Galerien und Museen
8. Filmteams
- Erlaubt ist die Produktion mit maximal 50 Personen aus den verschiedensten Bereichen innerhalb von Filmstudios. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Personen einzeln essen können.
Keine Änderungen gibt es bei den Maßnahmen im Transportwesen. Nach wie vor ist ein regelmäßiger internationaler Transport nicht erlaubt. Provinzübergreifende Transporte unterliegen einer strikten Kontrolle.
Die Ausgangssperre wird ab dem 17. Mai von 23.00 bis 4.00 Uhr um eine Stunde gelockert. Derzeit gilt noch eine Ausgangssperre von 22.00 bis 4.00 Uhr.
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