Bangkok: Ab heute gilt Phase 3 der Lockerungsmaßnahmen
Die Stadtverwaltung von Bangkok gab gestern die Aktivitäten und Einrichtungen bekannt, die in der thailändischen Hauptstadt ab heute, wenn die dritte Phase der Lockerung der Covid-19-Maßnahmen in Kraft tritt, wieder geöffnet werden dürfen.
Ein Sprecher der Stadtverwaltung gab die folgenden Geschäfte, Einrichtungen und Aktivitäten bekannt, die unter Einhaltung geeigneter Viruspräventionsmaßnahmen wieder geöffnet werden können:
1. In Restaurants, einschließlich Grillhäusern und Shabu-Plätzen, können die Menschen zusammen essen, aber sie müssen an jedem Tisch ohne Trennwand einen Abstand von einen Meter voneinander einhalten.
2. Shopping-Malls und Einkaufszentren können bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben, wobei sichergestellt sein muss, dass das Personal rechtzeitig vor Beginn der Ausgangssperre um 23.00 Uhr zu Hause ist.
3. Friseurläden können Haare schneiden und färben, aber dies muss innerhalb von zwei Stunden erledigt sein und einen Luftaustausch gewährleisten. Kunden und Personal müssen Masken tragen.
4. Schönheitssalons und -kliniken, Tätowierstudios und Piercingläden können Dienstleistungen anbieten, die höchstens zwei Stunden dauern. Das Personal muss Gesichtsschutz und Masken tragen. Eine Registrierung der Kunden ist vor der Erbringung der Dienstleistung erforderlich.
5. Fitnesszentren, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einkaufszentren, können alle Aktivitäten anbieten. Alle Benutzer sollten dabei zwei Meter voneinander entfernt sein und die Einrichtungen nicht länger als zwei Stunden nutzen. Dampfbad oder Sauna sind nicht erlaubt.
6. Die Nutzung der Räumlichkeiten von Bildungseinrichtungen ist zur Vorbereitung auf den Unterricht gestattet, Schulen können jedoch noch nicht mit dem Unterricht beginnen. Privatschulen, Berufsschulen und Schulen für die Berufsausbildung in Kunst und Sport können nach bestimmten, vom Bildungsministerium festgelegten Regeln arbeiten.
7. Ausstellungszentren und Kongresshallen mit einer Fläche von nicht mehr als 20.000 Quadratmetern dürfen bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben, begrenzt auf 5.000 Personen entsprechend einer Fläche von vier Quadratmetern pro Person und in einem Abstand von jeweils einem Meter.
8. Buddha-Amulettläden können öffnen, Gruppenaktivitäten sind jedoch verboten. Auktionen, die Menschen zusammenbringen könnten, sind ebenfalls verboten.
9. Kindertagesstätten können zur Vorbereitung öffnen, dürfen aber noch nicht den Betrieb aufnehmen.
10. Massagesalons und Spas dürfen ihre Dienstleistungen anbieten. Gesichtsmassagen, Körperdampf- und viele andere Kräuterdampf-Spas sind nicht erlaubt. Der Service ist auf zwei Stunden pro Person beschränkt. Kunden und Personal müssen Masken tragen.
11. Boxcamps ist nur das Training wie z.B. am Sandsack erlaubt. Sparring mit Partnern ist verboten.
12. Stadien können geöffnet werden, aber es dürfen keine Wettkämpfe stattfinden. Die Aktivitäten sind auf maximal 10 Personen in einer Mannschaft beschränkt. Dabei muss ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Teammitgliedern eingehalten werden.
13. Bowling, Rollschuhlaufen und Eishockey ist erlaubt, ein Wettbewerb ist jedoch verboten.
14. In Tanzschulen und Ballsälen ist die Anzahl der Person limitiert auf eine Person pro 5 Quadratmeter.
15. Wassersportaktivitäten wie Jetski oder Bananenboote sind gestattet.
16. Theater dürfen Vorstellungen vor einem Publikum von maximal 200 Personen abhalten. Konzerte oder Gruppenaktivitäten sind verboten.
17. Zoos, Tierparks und ähnliche Einrichtungen müssen die staatliche Maßnahmen einhalten.
Die Betreiber müssen alle Personen auffordern, sich bei der „ThaiChana“-App zu registrieren, um Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen zu erhalten, andernfalls sind sie verpflichtet, den Namen, die Telefon-Nummer und die Uhrzeit der Kunden auf der ThaiChana-Plattform manuell einzugeben.
Wenn ein Betreiber die Massnahmen nicht einhält, können Kunden dies über die App mitteilen. Die Behörden in Bangkok werden auch dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter alle Geschäfte stichprobenartig inspizieren.
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