Das thailändische Immigration-Bureau hat weitere Einzelheiten zur Visa-Amnestie veröffentlicht. Am Freitag gab die Immigration eine sehr informative Infografik heraus und bestätigte offiziell die Verlängerung der Visum-Amnestie bis zum 26. September 2020.
Die Einwanderungsbehörde hat bestätigt, dass Schreiben von Botschaften erforderlich sind, damit Inhaber von Kurzzeitvisa eine 30-tägige Aufenthaltsverlängerung im Rahmen der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen „Visa-Amnestie“ erhalten können.
Erläutert wird auch die Situation für Touristen und diejenigen, die sich mit einem Touristenvisum in Thailand aufhalten, sowie für Expats, die verpflichtet sind, eine 90-Tage-Meldung abzugeben.
Gemäß der gestern am späten Abend veröffentlichten Ankündigung muss Inhabern von Kurzzeitvisa die automatische Visaverlängerung gewährt werden. Alle Ausländer, die nach Thailand mit einem Touristenvisum, ohne Visum oder mit Visa by Arrival eingereist sind und sich noch im Land aufhalten, sowie Ausländer, denen eine Visabefreiung gewährt wurde, müssen sich darauf vorbereiten, das Land bis zum 26. September zu verlassen.
Dazu passt auch die Ankündigung von Thai Airways, Rückflüge von Bangkok nach Frankfurt anzubieten. Offeriert werden „SPECIAL FLIGHT BANGKOK TO FRANKFURT“. Dabei handelt es sich um den Flug TG922, der in der Zeit vom 24. Juli bis zum 21. August 2020 gebucht werden kann. Die Sonderflüge selbst werden am 10. und 21. August 2020 durchgeführt.
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von der Pflicht zur Ausreise, entweder aus medizinischen Gründen oder weil aufgrund der COVID-19-Situation nach wie vor kein Flug ins Heimatland durchgeführt wird.
Im Krankheitsfall ist dem örtlichen Einwanderungsbüro ein ärztliches Attest vorzulegen.
Bei anderen Hindernissen wie z.B. Flugverbot oder Covid-19 Restriktionen im Heimatland muss sich der Betreffende an seine Botschaft oder ein Konsulat wenden, um ein Bestätigungsschreiben für einen Antrag auf einen vorübergehenden Aufenthalt zu erhalten. Diese Schreiben müssen dem örtlichen Einwanderungsbüro vorgelegt werden.
Prinzipiell darf jede Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht länger als 30 Tage erteilt werden, hieß es in der Ankündigung.
Ausländer, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten, und diejenigen, die eine Aufenthaltsverlängerung beantragen wollen, beispielsweise aufgrund von Ruhestand, Heirat oder weil der Antragsteller ein Elternteil eines thailändischen Kindes ist, sollten die Verlängerung bis zum 26. September bei dem zuständigen örtlichen Einwanderungsbüro beantragen.
Die Einwanderungsbehörde erwähnt auch, dass jeder, der verpflichtet ist, zwischen dem 26. März und dem 31. Juli eine 90-Tage-Meldung einzureichen, diese vor dem 31. August einzureichen, falls dies nicht bereits geschehen ist.
Wer sich nach dem 26. September noch in Thailand ohne gültiges Visum aufhält, sollte sich darüber im Klaren sein, dass ab dem 27. September Strafen verhängt werden.
Nachtrag vom 27.07.2020:
Ursprünglich hatten wir gemeldet, dass Thai Airways Sonderflüge von Bangkok nach Frankfurt in der Zeit vom 10. bis zum 21. August durchführen wird. Diese Information war nicht korrekt. Thai Airways wird lediglich am 10. August und am 21. August zwei Sonderflüge (TG922) von Bangkok nach Frankfurt durchführen.
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