Die thailändische Immigration hat noch einmal klargestellt, dass Ausländer mit Transit- oder Touristenvisa oder Visa on Arrival (VoA), deren Aufenthalt aufgrund des Covid-19-Ausbruchs verlängert wurde, das Land bis zum 26. September verlassen müssen.
Das Kabinett hat letzte Woche die Verlängerung des Aufenthalts für Ausländer, die aufgrund von Reisebeschränkungen in Thailand gestrandet sind, bis zum 26. September genehmigt.
Ausländer müssen entweder einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen oder sich bis zum 26. September auf die Ausreise vorbereiten. Ausländer, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten, müssen innerhalb der festgelegten Frist eine 90-Tage-Meldung über ihren Aufenthalt abgeben.
1. Inhaber von Kurzzeitvisa (Touristenvisum, Transitvisum, Visa on Arrival) und diejenigen, denen eine Visumbefreiung gewährt wurde, müssen sich bis zum 26. September auf die Ausreise aus dem Königreich vorbereiten, es sei denn, es liegen folgende Gründe vor:
1.1 Im Krankheitsfall:
- Muss dem örtlichen Einwanderungsbüro bei der Antragstellung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
1.2 Im Falle anderer Hindernisse, z.B. wenn keine Flüge verfügbar sind oder aufgrund von Covid-19 Einreise-Beschränkungen im Heimatland vorliegen:
- In diesem Fall muss sich die betreffende Person mit der zuständigen Botschaft oder einem Konsulat in Verbindung setzen, um ein Bestätigungsschreiben und ein Gesuch für einen vorübergehenden Aufenthalt zu erhalten. Die beiden Schreiben müssen im Original dem örtlichen Einwanderungsbüro bei der Antragstellung vorgelegt werden. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wird für höchstens 30 Tage erteilt.
2. Inhaber eines Langzeitvisums müssen einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Der Antrag auf Verlängerung kann bei jedem örtlichen Einwanderungsbüro eingereicht werden. Alle Arten der Visumsverlängerung treten am 27. September in Kraft. Um einen reibungslosen Ablauf in den Ämtern zu gewährleisten, werden die Antragsteller dringend gebeten, den Antrag rechtzeitig im Voraus zu stellen.
3. Meldung über den Wohnsitz:
- Eine 90-Tage-Meldung des Wohnsitzes für den Zeitraum vom 26. März bis 31. Juli muss vom 1. bis 31. August auf dem vorgeschriebenen Weg erfolgen.
Um gestrandeten ausländischen Touristen, die nach Deutschland oder in die EU zurückkehren wollen, wird Thai Airways im August zwei Sonderflüge von Bangkok nach Frankfurt durchführen. Aber auch Thailänder, die in Deutschland oder in der EU gestrandet sind, können ebenfalls mit dem Rückflug nach Thailand zurückkehren, indem sie sich über die Website der thailändischen Botschaft in Berlin anmelden.
Der amtierende Präsident von Thai Airways teilte dazu mit, dass sich die beiden Sonderflüge nicht nur speziell an gestrandete Deutsche richte, sondern auch an alle, die nach Frankfurt fliegen wollten, bevor sie von dort aus in andere Städte bzw. Nachbarländer weiterreisen.
Weitere Infos über die beiden Sonderflüge von Thai Airways gibt es hier.
Der Flug TG922 wird am 10. und am 21. August um 12:25 Uhr von Bangkok aus nach Frankfurt fliegen und Deutschland um 19 Uhr Ortszeit erreichen.
Die Flüge werden streng nach den Präventivmaßnahmen für Covid-19 durchgeführt, und bei jedem Vorgang, auch beim Gepäck, müssen die Vorgaben der physischen Distanzierung beachtet werden.
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