Fast täglich finden neue Meldungen über irgendwelche Pläne, die ein paar Tage später widerrufen werden, den Weg in die Medien und vergrößern so die Unsicherheit unter den Betroffenen, die aus welchen Gründen auch immer, nach Thailand einreisen wollen. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir hier die offizielle Verlautbarung der thailändischen Tourismusbehörde (TAT), um Klarheit zu schaffen über die aktuellen Einreisebestimmungen sowie über die Lage in Thailand.
Die offizielle Nitteilung der TAT:
Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) zu verlangsamen, gilt in Thailand seit dem 25.03.2020 ein weltweites Einreiseverbot, das betrifft auch den Personen-Flugverkehr aus und nach Thailand. Aktuell ist eine reguläre Flugreise ab Europa und Deutschland nur für bestimmte Personengruppen möglich.
Deutschland gestattet seit dem 2. Juli 2020 die unbeschränkte Einreise für elf Staaten außerhalb der Europäischen Union, zu denen auch Thailand zählt. Damit orientiert sich die Bundesregierung Deutschland weitgehend an einem entsprechenden Beschluss der Europäischen Union. Die Liste soll alle zwei Wochen aktualisiert werden.
Umgekehrt liegt für Reisen nach Thailand allerdings seitens des Auswärtigen Amtes aktuell noch eine Reisewarnung vor.
Die verordneten Ausgangssperren und Einschränkungen des alltäglichen Lebens in Thailand wurden mittlerweile etwas gelockert, Antworten auf weitere Fragen finden Sie im Folgenden:
Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten:
Frage 1: Kann ich derzeit als Deutscher nach Thailand einreisen?
Eine Einreise als deutscher Tourist ist derzeit nicht möglich.
Frage 2: Wann werden die Grenzen wieder für den Tourismus aus Deutschland öffnen?
Ein genaues Datum steht derzeit noch nicht fest. Aktuelle Informationen dazu sind beim Auswärtigen Amt zu finden sowie auf der Seite der Thailändischen Botschaft in Deutschland. Wir werden zu gegebener Zeit auf all unseren Kanälen darüber informieren.
Frage 3: Seit dem 1. Juli 2020 sind die Grenzen zu Thailand wieder teilweise geöffnet. Was bedeutet das und wer darf derzeit einreisen?
Die derzeitigen Öffnungen der Grenzen betreffen die folgenden Personengruppen:
Laut den Bestimmungen der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) dürfen momentan elf Personengruppen thailändischer und nicht-thailändischer Staatsangehörigen wieder einreisen:
- Thailändische Staatsangehörige.
- Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder von leitenden Verantwortlichen mit der Lösung von Notstandsfragen beauftragt, autorisiert oder eingeladen worden sind, in das Königreich einzureisen. Eine solche Genehmigung oder Einladung kann an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden sein.
- Personen, die in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder für internationale Organisationen tätig sind, Vertreter ausländischer Regierungen in Ausübung ihrer Funktionen im Königreich Thailand, Personen aus anderen internationalen Organisationen, die vom Außenministerium ermächtigt wurden, sowie deren Ehepartner, Eltern und Kinder.
- Beförderer notwendiger Güter, vorbehaltlich der sofortigen Abreise nach Erfüllung ihrer Pflichten.
- Besatzungsmitglieder von Airlines, die nach Thailand reisen müssen und deren Rückkehrdatum und -zeit angegeben sind.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Thailand sind.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind und eine Genehmigung von den Regierungsbehörden erhalten haben, in Thailand zu arbeiten, sowie deren Ehepartner und Kinder.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an von den thailändischen Behörden akkreditierten Bildungseinrichtungen studieren, sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte, mit Ausnahme von Studenten an nicht-formalen Bildungseinrichtungen nach dem Privatschulgesetz und anderen ähnlichen privaten Bildungseinrichtungen.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinische Versorgung benötigen, und ihre Begleitpersonen. Dies sollte jedoch nicht die medizinische Behandlung von Covid-19 einschließen.
- Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem Ausland zur Einreise nach Thailand berechtigt sind.
Berechtigte Reisende müssen zunächst bei den thailändischen Botschaften oder Konsulaten vor Ort im Ausland eine Einreisebescheinigung beantragen, zusammen mit den entsprechenden erforderlichen Dokumenten, die von dem Covid-19 Situation Administrative Centre Order (CCSA) verlangt werden.
Die Empfehlungen der zivilen Luftfahrtbehörde Thailands, CAAT, lauten wie folgt:
Vor der Abreise:
- Vergewissern Sie sich, dass Sie zu einer der 11 von der CAAT genehmigten Arten von Reisenden gehören.
- Bereiten Sie die erforderlichen relevanten Dokumente je nach Art des Reisenden vor.
- Wenden Sie sich an die nächstgelegene thailändische Botschaft oder das nächstgelegene thailändische Konsulat, um Ihre Dokumente einzureichen und die Bedingungen der Flugbuchung zu befolgen, sodass Sie Ihr „Certificate of Entry“ erhalten.
Am Tag der Abreise:
Folgende Dokumente und Gegenstände werden am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft verlangt:
- Ein gültiger Reisepass.
- Ein Certificate of Entry.
- Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 von Ihnen ausgeht. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor der Reise ausgestellt worden sein (erforderlich für die Passagiertypen 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11).
- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung für Covid-19 von 100.000 US-Dollar (erforderlich für Passagiere vom Typ 5 bis 11).
- Chirurgische Masken und Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (basierend auf der genehmigten Menge).
An Bord des Flugzeugs:
- Tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Fluges.
- Befolgen Sie die Richtlinien und Einschränkungen der Fluggesellschaft zur Infektionskontrolle.
Bei der Ankunft:
- 1. Für Besucher, die bis 14 Tage bleiben:
– Halten Sie sich am Flughafen an den Covid-19-Test
– Laden Sie die Covid-19-App „Thaichana“ auf Ihr Mobiltelefon zur Rückverfolgung von Infektionsketten herunter. - 2. Für Besucher, die länger als 14 Tage bleiben.
– Befolgen Sie das Covid-19-Screening (Überprüfung von möglichen Symptomen und Messen der Körpertemperatur) am Flughafen.
– Laden Sie sich die mobile App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Covid-19-Fällen herunter.
– Begeben Sie sich in eine 14-tägige lokale Quarantäne.
Frage 4: Wie ist die Lage in Thailand?
Der Notstand, der Ende März ausgerufen wurde, ist vorerst bis Ende Juli verlängert worden.
Nach einigen Monaten des Lock-Downs und der großangelegten Covid-19-Eindämmungsstrategie des Königsreichs Thailands, gestaltet sich die fünfte Phase der Lockerungen seit dem 1. Juli wie folgt:
Seit dem 1. Juli haben 127 Nationalparks und alle Sehenswürdigkeiten wieder für Gäste geöffnet.
Ebenso haben Hotels, Restaurants, Supermärkte, Shopping Malls, Wellness- und Massageeinrichtungen wieder unter Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern geöffnet.
Shopping Malls, Museen und Kongresszentren können ihre normalen Betriebszeiten wieder aufnehmen, dürfen aber bis maximal 22 Uhr öffnen.
Kneipen, Bars und Karaoke-Bars dürfen bis Mitternacht öffnen.
Außerhalb von Hotels, Restaurants, anderen öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, auf Märkten und in Shopping Malls besteht ebenfalls eine Maskenpflicht, es sei denn, ein Mindestabstand von 1,5 Metern kann eingehalten werden.
Der Verkauf von Speisen und Getränken in Restaurants und Hotels ist nach Mitternacht erlaubt, der Verkauf von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Zeiten von 11-14 Uhr und von 17 – 24 Uhr nicht erlaubt.
Beim Betreten von Shopping Malls, Restaurants, Museen und Sehenswürdigkeiten wird die Temperatur der Besucher gemessen und man registriert sich mit der Corona-App „Thaichana„, sodass Infektionsketten rückverfolgt werden können.
Die nationale thailändische Tourismusbehörde (TAT) hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor die Zertifizierung „Amazing Thailand Safety and Health Administration“, kurz SHA, eingeführt. Dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der Tourismusindustrie des Landes anzuheben und das Vertrauen der internationalen und einheimischen Touristen in Thailand zu stärken. Das Projekt ist Teil der Bemühungen der TAT, die Auswirkungen der Covid-19-Krise abzuschwächen und die Erholung des Reise- und Tourismussektors zu fördern.
Der Kriterienkatalog zur Bewertung touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen, die als „Amazing Thailand SHA“ zertifiziert werden sollen, umfasst fünf Schlüsselbereiche:
- 1 – Tourismuseinrichtungen und -dienstleistungen müssen sich streng an die Kontrollrichtlinien „Covid-19“ der Abteilung für Seuchenkontrolle des Gesundheitsministeriums halten.
- 2 – Die Sicherheit von Attraktionen und Einrichtungen für Touristen gewährleisten und gleichzeitig die lokale Kultur erhalten und die Interaktion zwischen lokalen Gemeinschaften und Touristen zu fördern.
- 3 – Die Beachtung von Hygienevorgaben und die Ausstattung mit sanitären Anlagen in touristischen Einrichtungen, wie bei Gästehäusern, in Lodges, Souvenirläden und Restaurants.
- 4 – Die gute Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit der Verbindungen zwischen den Gemeinden und Sehenswürdigkeiten sowie Sicherheits- und Gesundheitsstandards des Transports, einschließlich privater Autos, öffentlicher Busse und Fluggesellschaften.
- 5 – Das Vertrauen des Tourismuspersonals in touristischen Einrichtungen stärken, einschließlich des Protokolls für die Sicherheit der Touristen.
Für das Zertifikat können sich Restaurants, Garküchen, Hotels, Convention Center,
Touristenattraktionen, touristische Transportunternehmen, Reiseveranstalter, Gesundheitszentren, Schönheitssalons, Kaufhäuser, Shopping Malls, Sportstadien, Theater, Kinos und Souvenirshops, die die Hygienestandards nachweislich einhalten, bewerben. Alle SHA-zertifizierten Unternehmen finden Sie hier.
Frage 5: Wie sehen die aktuellen Fallzahlen von Sars-CoV-2 in Thailand aus?
Tagesaktuelle Informationen zu den Entwicklungen der Fallzahlen von Covid-19 gibt es auf den Webseiten der John Hopkins Universität und des Robert-Koch-Instituts sowie auf Tatnews.org und und Worldometer.
Frage 6: Wie ist die medizinische Versorgung in Thailand einzuschätzen?
Nach Angaben des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) ist Thailand gut ausgestattet, um eine medizinische Versorgung während der Pandemie zu gewährleisten: Thailand verfügt über eine angemessene Anzahl von Krankenhausbetten in Bangkok und anderswo im Land. Zusätzlich wurden landesweit 568 Betten in Hotels zugewiesen, die als staatliche Quarantänestationen ausgewiesen sind.
Frage 7: Was tut das Thailändische Fremdenverkehrsamt, um auf eine baldige Grenzöffnung für deutsche Touristen hinzuarbeiten?
Als Fremdenverkehrsamt Thailands in Deutschland haben wir keine Möglichkeiten auf eine schnelle Grenzöffnung einzuwirken. Tourismus aus Deutschland ist wichtig für Thailand und sichert viele Arbeitsplätze. Trotz der großen Bedeutung des Tourismus für Thailand möchten die Behörden eine Grenzöffnung für internationale Gäste wegen der Gefahr einer zweiten Infektionswelle aber vorerst nicht riskieren.
Frage 8: Ich habe von dem „Travel Bubbles“-Konzept gelesen?
Die Nationale Tourismusbehörde arbeitet an einem Konzept, das eventuell das Reisen in kleinen Gruppen für einen bestimmten Personenkreis zu bestimmten Zielen ab September wieder ermöglichen soll. Wir können dazu leider derzeit noch keine verifizierte Aussage treffen.
Frage 9: Welche Flugverbindungen gibt es derzeit von Deutschland aus nach Thailand?
Momentan gibt es keine regulären Passagierflüge für Touristen nach Thailand, sondern nur Flüge für die elf berechtigten Personenkreise, und nach vorheriger Anmeldung bei der Thailändischen Botschaft in Berlin.
Frage 10: Wo kann ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren?
Auf der Webseite der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde, auf der Website der Thailändischen Tourismusbehörde sowie auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin und der des Thailändischen Konsulats in Frankfurt.
Weitere Informationen zu Thailand gibt es auch in dem monatlichen Newsletter sowie auf der Facebook-Seite und auf Instagram.
Anmerkung: Alle gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Lage ist sehr dynamisch und kann sich täglich ändern (Stand 13. Juli 2020).
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