Das thailändische Kabinett hat heute das Vorhaben gebilligt, ausländischen Langzeiturlaubern die Einreise nach Thailand zu gestatten mit der Auflage, sich nach der Einreise in die obligatorische 14-tägige Quarantäne und zu begeben und zuzustimmen, mindestens 90 Tagen im Land zu bleiben. Die Regierung hofft, dass das neue verlängerte Touristenvisum seinen Teil zum Neustart der Tourismusindustrie und des Gastgewerbes beitragen wird.
Der thailändische Premierminister kündigte an, dass die Regierung „spezielle Touristenvisa“ für Besucher ausstellen werde, die mindestens 90 Tage im Land bleiben müssen. Das neue 90-Tage-Spezial Touristenvisum kann zweimal für jeweils 90 Tage verlängert werden. Laut der heutigen Ankündigung des Premierministers könnten Besucher mit Langzeitaufenthalten bereits im nächsten Monat einreisen.
Wichtigste Voraussetzung ist eine 14-tägiger Quarantäne-Aufenthalt
Besucher können aus touristischen oder gesundheitlichen Gründen anreisen und in alternativen staatlichen Quarantäneeinrichtungen, bestimmten Bereichen oder in Krankenhäusern, die als Quarantäneeinrichtungen fungieren, untergebracht werden.
In diesem frühen Stadium hat die Ankündigung viele Fragen aufgeworfen, die derzeit nicht beantwortet werden können.
- Werden Personen, die sich derzeit mit einem abgelaufenen Touristenvisum (wegen der Visum-Amnestie) in Thailand aufhalten, auf das neue Visum umgestellt werden können, oder müssen sie das Land verlassen und einen neuen Antrag stellen?
- Werden die Visainhaber in der Lage sein, das neue Visum für einen langfristigen Aufenthalt in ein anderes Visum umzuwandeln?
Das neue „STV-Visa“ wird 2.000 Baht kosten und zunächst 90 Tage gültig sein. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann das Visum von einer thailändischen Einwanderungsbehörde zwei Mal verlängert werden, insgesamt also für einen Aufenthalt von 270 Tagen. Die neue Visaregelung wird bis zum 30. September 2021 in Kraft sein und kann darüber hinaus verlängert werden.
Dem Premierminister zufolge wird die CCSA in den nächsten Tagen weitere Einzelheiten zum Visum bekannt geben.
Die stellvertretende Regierungssprecherin teilte mit, dass die in Frage kommenden Langzeitbesucher finanzielle Nachweise für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Land vorlegen müssten, einschließlich der Zahlung für eine Hotelreservierung bzw. die Miete einer Eigentumswohnung, Flugbestätigungen etc.
Die Regierung führte an, dass sie derzeit nicht in der Lage sei, sich wieder vollständig für den Tourismus zu öffnen, da die Kapazitäten beschränkt seien. Die ankommenden Besucher müssten untersucht und registriert werden. Ebenso müssten Unterkünfte geprüft und zertifiziert werden, in denen die Besucher ihre 14-tägige Quarantäne verbringen können. Ziel sei es, 100 bis 300 Besucher pro Woche oder bis zu 1.200 Personen pro Monat ins Land zu lassen und Einnahmen von etwa 1 Milliarde Baht pro Monat zu erzielen.
Derzeit ist auch nicht bekannt, ob Thailand Touristen aus allen Ländern oder nur aus den bevorzugten, sogenannten risikoarmen Ländern ins Land lassen wird. Auch diese Einzelheiten müssen noch bekannt gegeben werden. Ein Minister deutete an, dass es eine offizielle Liste mit zugelassenen Ländern geben könnte, sobald die endgültigen Einzelheiten verkündet werden.
Thailand Aktuell wird die Details zum neuen Touristenvisum für Langzeitaufenthalte aktualisieren, sobald diese verfügbar sind.
Die grundlegenden Bestimmungen, die heute genehmigt und veröffentlicht wurden sind:
Das 90-Tage Touristenvisa kann beantragen:
1. Ein Ausländer, der reisen möchte, um sich für einen längeren Zeitraum (Langzeitaufenthalt) in Thailand aufzuhalten (Long-stay travel).
2. Ein Ausländer, der sich bereit erklärt hat, die thailändischen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Thailand einzuhalten, und der sich bereit erklärt hat, eine staatliche Quarantäne in einer alternativen lokalen Quarantäne (ALSQ) für 14 Tage durchzuführen.
3. Ein Ausländer, der einen Nachweis über seinen langfristigen Aufenthalt in Thailand erbringt, einschließlich eines Nachweises über die Zahlung für die Hotel- oder Krankenhausunterbringung, die den Dienst der alternativen staatlichen Quarantäne (ASQ) in Thailand bietet, sowie mindestens einen der folgenden Nachweise:
- Zahlungsnachweis für Hotelunterbringung oder Krankenhausunterbringung nach der staatlichen Quarantäne.
- Kopie der Besitzurkunde an einem Haus oder einer Eigentumswohnung, die Ausländern oder Familienmitgliedern von Ausländern gehört.
- Kopie eines Mietvertrages oder einer Kautionszahlung für den Kauf einer Wohnung, einer Eigentumswohnung oder eines Hauses durch Ausländer in Thailand.
Anmerkung: Die Angaben auf dieser Seite dienen lediglich zur Information. Verbindliche Angaben kann nur die zuständige thailändische Botschaft bzw. können nur die zuständigen thailändischen Konsulate machen.
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