Thailand nimmt ab sofort bis zum 30. Dezember 2020 Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung entgegen. Die Anzahl der Expats, die sich bewerben können, ist auf 100 pro Nationalität plus 50 staatenlose Personen begrenzt. Es ist jedoch alles andere als einfach, eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Thailand zu erhalten, denn Grundvoraussetzung ist erst einmal, dass die Bewerber fließend Thailändisch sprechen können.
Weitere wichtige Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung:
- Bewerber müssen eine thailändische Arbeitserlaubnis seit mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahren besitzen.
- Sie müssen seit mindestens 1 Jahr für das aktuelle Unternehmen arbeiten.
- Seit mindestens 2 Jahre muss das Jahreseinkommen mindestens 80.000 Baht pro Monat betragen oder in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Jahren muss die Steuererklärung ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Baht ausweisen.
Um einen Antrag einzureichen, benötigen die Antragsteller zahlreiche Dokumente. Die thailändische Einwanderungsbehörde hat Muster der Dokumente auf ihrer Website veröffentlicht.
Die Antragsteller benötigen die folgenden Dokumente bzw. Formulare:
- TM.9 Antragsformular.
- Formular mit persönlichen Informationen.
- Gesundheitszertifikat von einem staatlichen Krankenhaus.
- Lageplan des Wohn- und Arbeitsortes.
- Gehaltsbescheinigung.
- Anstellungsschreiben an das Arbeitsministerium.
Die Gebühr für die Einreichung eines Antrags beträgt 7.600 Baht. Wird der Antrag genehmigt, kostet die Aufenthaltserlaubnis 191.400 Baht. Für Ehepartner und Kinder von Personen mit thailändischem Wohnsitz oder thailändischer Staatsbürgerschaft kostet die Aufenthaltsgenehmigung nur die Hälfte: 95.700 Baht.
Sollte der Antrag angenommen werden, muss der Antragsteller bei der Einwanderungsbehörde ein Gespräch mit einem Gremium von etwa 7 bis 10 Beamten führen. Dabei handelt es sich um ein 5 bis 10-minütiges Gespräch, bei dem die Antragsteller sich auf Thailändisch vorstellen und darlegen müssen, warum sie dauerhaft in Thailand bleiben wollen.
Wird die mündliche Vorstellung von der Einwanderungsbehörde akzeptiert, dann wird der Antrag an das Innenministerium weiter gereicht. Jetzt liegt es im Ermessen des Innenministeriums, darüber zu entscheiden, ob der Antrag auf Daueraufenthalt genehmigt wird. Es gibt keinerlei Informationen, nach welchen Kriterien die Entscheidung gefällt wird. In der Vergangenheit dauerte der Entscheidungsprozess oft einige Jahre, aber in letzter Zeit soll die Genehmigung viel schneller erteilt worden sein.
Die Vorteile des Daueraufenthalts:
- Inhaber einer solchen Erlaubnis können dauerhaft im Land bleiben. Sie brauchen keine Verlängerung des Aufenthalts mehr zu beantragen.
- Inhaber der Erlaubnis erhalten eine Bescheinigung über die Ausländerregistrierung.
- Sie können namentlich in einem Hausbuch (Ta Bian Ban) geführt werden, nicht in einem gelben, sondern in einem blauen Hausbuch.
- Sie können den gleichen Schalter wie thailändische Staatsbürger für die Passkontrolle bei Ankunft oder Abreise benutzen.
- Einem Kind, dessen beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in Thailand haben, muss die thailändische Staatsbürgerschaft gewährt werden.
- Sie können eine Eigentumswohnung in Thailand kaufen, ohne Geld aus dem Ausland zu überweisen.
- 5 Jahre nach der Registrierung Ihres Namens in einem blauen Ta Bian Ban können Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Sie erhalten die Befähigung, Direktor einer thailändischen Aktiengesellschaft zu werden.
- Sie werden von der 90-Tage Meldung über den Nachweis der aktuellen Adresse befreit.
Der Antrag auf Daueraufenthalt kann bei jeder örtlichen Einwanderungsbehörde eingereicht werden. In Bangkok ist das die Unterabteilung 1 der Einwanderungsabteilung 1. Das Amt befindet sich im Regierungskomplex Gebäude B, 2. Stock, Schalter D, 120 Moo 3, Chaengwattana Road, Thungsonghong Sub-Distrikt, Bangkok, 10210.
Quelle: Thai Citizenship
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