Thailands Centre for Covid-19 Situation Administration erlaubt ab 1. April 11 Personengruppen die Einreise in das Land. Diejenigen, die vollständig geimpft sind, können von verkürzten Quarantänezeiten profitieren. Wenn die Betreffenden einen Impfnachweis vorlegen können und sich beim thailändischen Gesundheitsministerium registrieren lassen, gilt für sie bei der Einreise nur noch eine 7-tägige Quarantäne.
Die Impfung mit einem durch die Weltgesundheitsorganisation genehmigten Impfstoff muss mindestens 14 Tage vor der Abreise durchgeführt worden sein. Wer bei der Gesundheitskontrolle am Ankunftsort kein gültiges Impfzertifikat im Original oder einen Ausdruck eines Online-Impfzertifikats vorlegen kann, muss eine Quarantäne von mindestens 10 Tagen absolvieren.
Für Reisende, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, wird die obligatorische Quarantänezeit von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt. Für Reisende, die aus Ländern kommen, in denen ein mutierter Covid-Stamm vorkommt, gelten jedoch keine der reduzierten Quarantänemaßnahmen. Zu den Ländern mit mutierten Virus-Stämmen gehören: Botswana, Kamerun, Kongo, Ghana, Kenia, Mosambik, Ruanda, Südafrika, Tansania, Sambia und Zimbabwe.
Das thailändische Nationale Komitee für übertragbare Krankheiten hat außerdem seine Bedingungen für die Ausstellung eines elektronischen bzw. eines Covid-19-Impfdokuments in Papierform für Personen aktualisiert, die sich bereits in Thailand aufhalten. Um das Zertifikat zu erhalten, muss der erhaltene Impfstoff genehmigt und beim MoPH registriert oder von der WHO zugelassen sein.
Alle internationalen Ankömmlinge müssen sich weiterhin an bestimmten Tagen während ihrer Quarantänezeit einem RT-PCR-Test unterziehen. Desweiteren müssen sie alle anderen notwendigen Dokumente und Anforderungen vorlegen können, bevor sie einreisen dürfen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:
- Gültiges Visum oder Einreisegenehmigung.
- Ein Einreisezertifikat, ausgestellt von der Königlich Thailändischen Botschaft oder einem zuständigen Konsulat.
- Der Nachweis einer Covid-19-Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar.
- Eine Bestätigung über die Buchung eines alternativen staatlichen Quarantäne-Hotels.
- Ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis, aus dem hervorgeht, dass Covid-19 nicht nachgewiesen wurde und das nicht mehr als 72 Stunden vor der Abreise ausgestellt wurde.
Alle Ankommenden werden weiterhin für einen bestimmten Zeitraum durch ein Tracking-System verfolgt.
Zu den 11 Personengruppen, die derzeit nach Thailand einreisen dürfen, gehören:
- 1. Thailändische Staatsangehörige.
- 2. Personen mit Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder dem Leiter der für die Lösung von Notstandsfragen verantwortlichen Personen in Erwägung gezogen, erlaubt oder eingeladen werden, in das Königreich einzureisen, wenn dies notwendig ist. Eine solche Erwägung, Erlaubnis oder Einladung kann an bestimmte Bedingungen und Fristen geknüpft sein.
- 3. Personen, die in diplomatischer oder konsularischer Mission oder im Rahmen internationaler Organisationen tätig sind, oder Vertreter ausländischer Regierungen, die ihre Aufgaben im Königreich wahrnehmen, oder Personen anderer internationaler Agenturen, die vom Außenministerium im Rahmen der Notwendigkeit zugelassen sind, einschließlich deren Ehepartner, Eltern oder Kinder.
- 4. Transporteure von notwendigen Gütern, die nach Beendigung ihres Auftrags sofort zurückkehren müssen.
- 5. Mitarbeiter, die für eine Geschäftsreise oder für eine bestimmte Aufgabe nach Thailand reisen müssen und ein genau definiertes Datum und eine festgelegte Uhrzeit für die Ausreise haben.
- 6. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von thailändischen Staatsangehörigen sind.
- 7. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder.
- 8. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis haben oder denen die Erlaubnis erteilt wurde, in Übereinstimmung mit den thailändischen Gesetzen in Thailand zu arbeiten, einschließlich ihrer Ehegatten und Kinder, oder ausländische Arbeiter, denen von der Regierung eine Ausnahmegenehmigung für den vorübergehenden Aufenthalt im Land erteilt wurde, für ihre Arbeitgeber oder Konzessionäre zu arbeiten, denen es erlaubt ist, ausländische Arbeiter zur Arbeit in das Königreich zu entsenden.
- 9. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Schüler von Bildungseinrichtungen sind, die von den thailändischen Behörden genehmigt wurden, einschließlich ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, ausgenommen Schüler von nicht-formalen Bildungseinrichtungen gemäß dem Gesetz über Privatschulen und von anderen ähnlichen privaten Bildungseinrichtungen.
- 10. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinisch behandelt werden müssen, sowie deren Begleitpersonen. Dies gilt jedoch nicht für die medizinische Behandlung von Covid-19.
- 11. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die aufgrund von Sondervereinbarungen zwischen thailändischen Regierungsstellen und anderen Ländern die Erlaubnis zur Einreise in das Königreich erhalten haben, oder Personen oder Personengruppen, denen der Premierminister nach Prüfung durch das Ad-hoc-Komitee zur Prüfung der Lockerung der Durchsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung und Unterdrückung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheit Coronavirus 2019 die Erlaubnis erteilt hat, und die die vom Ad-hoc-Komitee festgelegten Maßnahmen zur Verhinderung der Krankheit einhalten müssen.
Quelle: Pattaya Mail
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