Der Sprecher des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) warnte alle Ausländer in Thailand, die in der Öffentlichkeit keinen Gesichtsschutz tragen, dass ihnen in diesem Fall strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Laut dem Sprecher tragen viele Ausländer, die seit der Öffnung der Grenzen nach Thailand gekommen sind, nicht die vorgeschriebenen Gesichtsmasken und versammeln sich auch in Gruppen und auf Partys.
Der Sprecher führte weiter aus, dass dieses Verhalten zu COVID-19-Übertragungen geführt habe, ohne jedoch genauer darauf einzugehen.
Er wies erneut auf die Vorschriften für das Tragen von Gesichtsmasken hin und erklärte, dass Personen, die in Thailand in der Öffentlichkeit oder bei Zusammenkünften keine Gesichtsmaske tragen, mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Baht belegt werden können.
Diese Vorschrift gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Besucher des Landes.
Der Hinweis, dass das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben ist, wurde auch am Ende des englischsprachigen Briefings der CCSA noch einmal wiederholt.
Offensichtlich sind viele Besucher, die seit der Öffnung der Grenzen ins Land kommen, der Meinung, dass das Land generell offen ist, so wie es angepriesen wird, was jedoch in Wirklichkeit so nicht stimmt.
Weitaus sinnvoller wäre es, um allen Missverständnisse im Ansatz zu begegnen, die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken schon auf der Webseite anzukündigen, auf der die Besucher ihr Visum oder ihren Thailand Pass beantragen und bereits dort darauf hinzuweisen, dass es im Falle der Nichtbeachtung hohe Geldstrafen gibt.
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