Das thailändische Kabinett hat im Prinzip zwei ministerielle Vorschläge gebilligt, die darauf abzielen, vier bestimmten Gruppen von Ausländern einen Aufenthalt von bis zu zehn Jahren in Thailand schmackhaft zu machen, in der Hoffnung, dass sie ihr Vermögen ausgeben bzw. investieren oder ihre besonderen Fähigkeiten für die Entwicklung der thailändischen Wirtschaft einsetzen.
Nach Angaben des stellvertretenden Regierungssprechers handelt es sich bei den von der thailändischen Regierung anvisierten Personen um wohlhabende Personen oder Rentner sowie hochqualifizierte Fachleute, die von Thailand aus bzw. in Thailand arbeiten wollen.
All diese Personen können Langzeitvisa beantragen, die für zehn Jahre gültig sind, aber nach dem fünften Jahr ihres Aufenthalts in Thailand verlängert werden müssen, wobei die Geltungsdauer dann weitere fünf Jahre betragen kann.
Diejenigen, die einer dieser Gruppen zugehörig sind, können beim thailändischen Board of Investment (BOI) oder bei den thailändischen Botschaften und Konsulaten im Ausland eine Qualifikationsbescheinigung beantragen, indem sie Nachweise zur Dokumentation ihres Status vorlegen.
Wer die Bescheinigung erhält, kann für sich und seine Begleitpersonen ein langfristiges Aufenthaltsvisum für bis zu zehn Jahre beantragen. Die Visumgebühr beträgt 10.000 Baht pro Jahr für jeden Antragsteller. Die betreffenden Personen müssen sich einmal im Jahr bei der Einwanderungsbehörde melden, um ihren Wohnsitz zu bestätigen.
Mit der Bescheinigung können ausländische Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten wollen, sowie hochqualifizierte Fachkräfte eine Arbeitserlaubnis als Sonderfall für die wirtschaftliche Entwicklung beantragen.
Die Arbeitserlaubnis für Ausländer gilt für die Dauer des Arbeitsvertrags, jedoch nicht länger als fünf Jahre. Die Erlaubnis kann entsprechend der Vertragsdauer verlängert werden, jedoch nur für maximal weitere fünf Jahre. Die Arbeitserlaubnis erlischt mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der Aufenthaltsgenehmigung.
Wer die Anforderungen nicht mehr erfüllt, dem kann die Arbeitserlaubnis entzogen werden. Die Art des Visums kann jederzeit im Einklang mit den Einwanderungsbestimmungen geändert werden.
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