Die Richtlinien bezüglich der Versicherungsanforderungen für das Non-Immigrant „O-A“ Visum wurden insofern geändert, dass Ausländer sich nun selbst versichern können.
Ein Non-Immigrant „O-A“ Visum (Long Stay Visum) wird in der Regel bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragt und ist nicht zu verwechseln mit der jährlichen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, die Rentner, die dauerhaft in Thailand leben, bei einer Einwanderungsbehörde vor Ort beantragen.
Antragsteller für ein Non-Immigrant „O-A“ Visum für den Langzeitaufenthalt müssen mindestens 50 Jahre alt sein und ein monatliches Einkommen von umgerechnet etwa 1.650 EUR bzw. ein Bankguthaben von 800.000 Baht nachweisen.
Bis zum 1. Oktober 2021 mussten Ausländer, die ein Non-Immigrant „O-A“ Visum beantragt haben, über eine Versicherung verfügen, die stationäre Behandlungen in Höhe von bis zu 400.000 Baht abdeckt. Ab dem 1. Oktober 2021 wurde die Pflichtversicherung jedoch von 400.000 Baht auf 3 Millionen Baht bzw. 100.000 USD erhöht.
Die Einführung der Versicherungspflicht und ihre Erhöhung stellte ein Problem für viele Ausländer dar, die aufgrund ihres Alters oder einer bereits bestehenden Vorerkrankung keinen Versicherungsschutz erhalten.
Nach Einführung der Versicherungspflicht gab es Berichte von Ausländern, die während der Pandemie in ihre Heimatländer zurückgekehrt waren und dort kein neues Non Immigrant O-A Visum beantragen konnten, weil sie keine Versicherung abschließen konnten.
Das Gesundheitsministerium bestätigte jetzt, dass Antragsteller für ein Non-Immigrant „O-A“-Visum, denen eine Versicherung verweigert wird, nun die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbst zu versichern.
Für die Selbstversicherung müssen die Betreffenden allerdings eine Bankguthaben bzw. ein anderes Vermögen in Höhe von 3 Millionen Baht nachweisen. Diese Summe ist zusätzlich zu den 800.000 Baht, die als Guthaben bei der Bank nachgewiesen werden müssen, um die finanziellen Anforderungen für die Erteilung eines Non Immigrant O-A Visums zu erfüllen.
Die Anforderungen betreffend die Selbstversicherung lauten wie folgt:
3) In the case of risk groups who are totally or partially denied insurance purchase by the company, they shall have additional documents as follows: (1) the letter of denial [(1.1) if the denial is issued in Thailand, follow the criteria, but (2) if it is done in foreign countries, coordinate with the Ministry of Foreign Affairs of the applicant’s country to sign the notary by the authorised person] (2) documents demonstrating properties, bank deposit, health insurance or others whose coverage shall not less than 3 million THB in total in accordance with the criteria prescribed by the Immigration Bureau.
These criteria are amended to solve the problem of insurance purchase that may occur and to raise the standards of the screening of non-Thai nationals who intend to enter Thailand.
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