Für Thailand-Reisende, deren PCR-Test nach der Ankunft positiv ausfällt, besteht ein sehr hohes Risiko, sich in einem Geflecht von Vorschriften zu verstricken, vor dem sie niemand vor ihrer Abreise gewarnt hat.
Die SHA+- und ASQ-Hotels, in denen die Ankömmlinge untergebracht werden müssen, haben alle Verträge mit einem bestimmten Krankenhaus, in der Regel einem privaten Krankenhaus. Wenn ein Reisender, der in einem solchen Hotel übernachtet, positiv getestet wird, hat die betreffende Person keine andere Wahl, als sich für 7 bis 10 Tage auf eigene Kosten – in der Regel für etwa 10.000 Baht pro Tag – in diesem speziellen Krankenhaus behandeln zu lassen. In den meisten Fällen werden die Touristen aufgefordert, diesen Betrag im Voraus zu zahlen und später die Versicherungsansprüche selbst zu koordinieren, auf die Gefahr hin, dass man ihnen die Kosten für den Quarantäneaufenthalt im Krankenhaus nicht erstattet.
Wer ein Hotelzimmer mit einem positiv Getesteten teilt, muss ebenfalls für 7 bis 10 Tage in Quarantäne, weil der Betreffende als enge Kontaktperson ein hohes Risiko darstellt, auch wenn keinerlei Symptome auftreten. In einem solchen Fall ist in der Regel der Aufenthalt in Quarantäne nicht im Versicherungsschutz enthalten, so dass der Betreffende die Kosten dafür selbst übernehmen muss.
Die PCR-Tests werden üblicherweise von dem Krankenhaus durchgeführt, das das Exklusivrecht hat, alle Patienten aus dem SHA+- oder ASQ Hotel aufzunehmen, in dem sie untergebracht sind. Die Ankömmlinge müssen zwei PCR-Tests durchführen lassen, am ersten und am fünften Tag nach ihrer Ankunft. Die Behörden empfehlen, dass beide Tests im selben Hotel durchgeführt werden.
Einige Reisende fragen sich, ob die PCR-Tests nach denselben Verfahren durchgeführt werden wie in ihren Heimatländern, denn bei vielen wird bei ihrer Ankunft in Thailand ein positives Ergebnis festgestellt, obwohl sie erst 48 Stunden vor ihrem Abflug negativ getestet wurden.
Alle Reisenden gehen davon, dass sie ausreichend versichert sind, wenn sie den Thailand-Pass beantragt haben und ihre Krankenversicherung genehmigt wurde. Bei der Ankunft in Thailand stellt sich jedoch manchmal heraus, dass die thailändische Botschaft oder das Konsulat zwar die Versicherungspolice akzeptiert hat, in bestimmten Fällen der Versicherungsschutz jedoch aufgrund des Kleingedruckten in der Versicherungspolice ausgeschlossen wurde. Manchmal kommt die Versicherung nur dann für die Kosten auf, wenn der Patient Symptome hat oder in einem Krankenhaus, nicht jedoch in einem sogenannten Hospitel untergebracht ist. Unabhängig von den Symptomen behalten die thailändischen Krankenhäuser den Patienten für die maximale Anzahl von Tagen, die sie in Rechnung stellen können, in Quarantäne. Die Dauer des Aufenthalts hängt ausschließlich von der Beurteilung des Ärzteteams des Krankenhauses ab, mit dem das Hotel zusammen arbeitet.
In anderen Fällen wiederum hat sich herausgestellt, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Patient in ein öffentliches Krankenhaus eingeliefert wird. Der Patient hat jedoch nicht das Recht, die Einweisung in ein privates Krankenhaus abzulehnen, das einen Exklusivvertrag mit dem Hotel abgeschlossen hat, in dem er untergebracht. Auch in diesem Fall muss der Reisende den Betrag, der sich auf rund 100.000 THB belaufen kann, selbst bezahlen.
Es gibt Experten, die offen sagen, dass es derzeit am sichersten ist, nicht mit einem Thailand-Pass nach Thailand zu reisen, bis diese Allianz aus Hotels und Krankenhäusern durchbrochen ist oder die von den Botschaften akzeptierten Versicherungspolicen Standards folgen, die mit diesen zwischen Hotels und Krankenhäusern geschlossenen Verträgen übereinstimmen.
Auch wer als Genesener nach Thailand reisen möchte, sollte gut vorbereitet sein. Personen, die in den letzten zwei bis drei Monaten vor Ihrer Ankunft in Thailand an Covid erkrankt waren, sollten unbedingt einen betreffenden PCR-Nachweis und vorzugsweise ein ärztliches Genesungszertifikat mit sich führen, in dem die Covid-Behandlung detailliert aufgeführt und von einem Arzt unterzeichnet ist. Diese Unterlagen können dabei helfen, nicht ein weiteres ungerechtfertigtes Opfer des medizinischen Versorgungsgeflechts zu werden. Wer diesen Nachweis vorlegt und darauf besteht, dass das positive Ergebnis höchstwahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, dass der positive Test auf abgestorbenen Zellen der früheren Infektion beruht, kann möglicherweise der Einweisung in die Quarantäne entgehen.
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