Nachdem viele ihre Lokale am 1. Juni 2022 wieder geöffnet haben, äußerten sich die Betreiber von Nachtlokalen in Bangkok enttäuscht und frustiert über die Sperrstunde, die ihrer Ansicht nach viel zu früh stattfindet.
Seit dem 1. Juni 2022 dürfen viele Pubs, Bars, Karaoke-Lokale, sogenannte Soapy-Massagesalons und ähnliche Einrichtungen des Nachtlebens in 31 Provinzen nach rund zwei Jahren wieder öffnen, nachdem die Zahl der täglichen positiven Covid-19 Testungen in Thailand zurück geht.
Bangkok, Chonburi einschließlich Pattaya, Phuket und Chiang Mai sind unter den 31 Provinzen, die als grüne Zonen bzw. blaue Tourismuszonen eingestuft wurden. In diesen Provinzen müssen sich die Nachtlokale nicht mehr als Restaurants registrieren lassen, um Alkohol ausschenken zu dürfen. Mit der Einschränkung: Sie müssen weiterhin um Mitternacht schließen.
In den verbleibenden 46 Provinzen, die als gelbe Zonen mit hoher Überwachungsstufe eingestuft wurden, müssen sich Bars und Nachtclubs jedoch vorerst weiterhin als SHA+-Restaurant registrieren lassen, wenn sie öffnen wollen.
Nach Angaben des Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) müssen die wiedereröffneten Nachtlokale die Maßnahmen für eine covidfreie Umgebung einhalten, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wurden.
Der Besitzer eines Nachtlokals in der Khao San Road, begrüßte die gerade erfolgte Lockerung der Covid-Beschränkungen. Er sagte, dass die Branche einen Aufschwung dringend benötige, um die angeschlagenen Betriebe zu unterstützen.
Seiner Ansicht nach würden nach wie vor viele Touristen aufgrund der Covid-Beschränkungen und bestehenden Einreisebestimmungen, wie beispielsweise der Beantragung eines Thailand Passes und dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 10.000 US-Dollar, auf andere Länder ausweichen.
Seit dem Ausbruch der Pandemie seien mehr als zwei Jahre vergangen, währenddessen hätten sich viele Betreiber von Nachtlokalen in der Khao San Road bis über beide Ohren verschuldet.
Auch ein Betreiber aus dem Sukhumvit Gebiet bemängelte die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung als nicht praktikabel für die Betriebe. Für keinen der Soapy Massage Parlours sei es möglich, für die Kunden zu öffnen, wenn die auferlegten Präventionsvorschriften strikt eingehalten würden.
Er fragt sich, wie die Kunden einen sicheren Abstand zu den Masseusen halten sollen, die in den Läden ihre Dienste anbieten würden. Schließlich würden die Kunden nicht nur für ein Bad und eine Massage in diese Etablissements kommen.
Zahlreiche Nachtlokale in den Thonglor und Ekkamai Vierteln hätten bereits über Mitternacht hinaus geöffnet und würden Antigen-Tests verwenden, um ihre Kunden auf Covid-19 zu testen.
Der Präsident der Khao San Road Business Association führte weiter aus, dass die Lockerung der Beschränkungen sich bisher für die Nachtlokale kaum finanziell ausgewirkt hätten. Wenn die Nachtlokale ab September in allen Provinzen bis 2 Uhr morgens öffnen dürfen, dann könnten 300 bis 400 Milliarden Baht zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Auch die Notstandsverordnung würde viele Besucher abschrecken. Er forderte außerdem von der Regierung, die Notstandsverordnung und das Gesetz zur Kontrolle übertragbarer Krankheiten aufzuheben. Beide Gesetze würden internationale Touristen abschrecken.
Auch Verfahren zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung sei nicht praxisgerecht. Alle Vergnügungsbetriebe in Bangkok müssen sich registrieren lassen, eine Selbsteinschätzung über Thai Stop Covid 2Plus (TSC 2+) vornehmen und eine Erlaubnis beantragen, bevor sie wieder öffnen dürfen, so ein Beamter der Stadtverwaltung. Dann führt das Bezirksamt eine Inspektion durch, um festzustellen, ob die Betreiber die Anforderungen erfüllen, bevor die Genehmigung wird.
Thai Stop Covid 2Plus gilt für verschiedene Arten von Nachtlokalen und umfasst drei Bereiche:
- eine Covid-freie Umgebung, einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände und eines angemessenen Belüftungssystems,
- Covid-freies Personal, einschließlich regelmäßigen Kontrollen mit Antigen Tests;
- sowie Covid-freie Kunden, die einen Impf-Nachweis vorlegen müssen.
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