Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) gab gestern bekannt, dass alle Passagiere auf innerthailändischen Flügen weiterhin Gesichtsmasken tragen müssen, weil es sich bei einer Flugzeugkabine um einen geschlossenen Raum handele.
Das Tragen von Masken an Bord ist jedoch keine Vorschrift, die eine Strafe nach sich zieht, wenn dagegen verstoßen wird. Die Behörde empfiehlt das Tragen von Masken an Bord aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit.
In der Royal Gazette war letzte Woche veröffentlicht worden, dass das Tragen von Gesichtsmasken im Freien und an der frischen Luft freiwillig ist, empfahl jedoch das Anlegen von Masken in überfüllten Bereichen und an Orten, an denen die Einhaltung eines Mindestabstands nicht möglich ist, wie beispielsweise im BTS Skytrain.
Darüber hinaus wies die CAAT darauf hin, dass die Fluggesellschaften die Dokumente der Passagiere gemäß den nationalen Reisebeschränkungen sorgfältig prüfen müssen.
Der Thailand-Pass und die Covid-19-Versicherung sind für Reisende, die ab heute, dem 1. Juli, nach Thailand einreisen, nicht mehr erforderlich. Geimpfte Reisende müssen jedoch nach wie vor einen Nachweis über ihre Impfungen erbringen, um nach Thailand einzureisen, und ungeimpfte Personen, die einreisen wollen, müssen ein negatives Ergebnis eines professionellen ATK-Tests vorlegen.
Reisende ohne Impfnachweis und professionelle ATK-Tests können weiterhin in das Land einreisen, müssen sich aber bei ihrer Ankunft einem professionellen ATK-Test unterziehen.
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