Welches Visum ist das Richtige?
Wer als Ausländer in Thailand einreisen möchte, benötigt grundsätzlich ein Visum. In der einfachsten Form kann dies ein „Visa on Arrival“ sein, dass mit dem Stempel erteilt wird, den Urlauber üblicherweise kostenlos in ihren Reisepass erhalten, wenn sie nach Thailand einreisen, sei es mit dem Flugzeug, per Schiff oder auf dem Landweg und die ausgefüllte Doppelkarte „Arrival Card/Departure Card“ am Immigration Schalter abgeben.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Einreise per Flugzeug und auf dem Landweg besteht darin, daß bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen ein Aufenthalt von 30 Tagen gestattet wird, bei der Einreise auf dem Landweg beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer in Thailand lediglich 15 Tage. Vorausgesetzt natürlich immer, daß der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ab Tag der Einreise hat.
Ein solches „Visa on Arrival“ wird bei der Einreise generell nur für touristische Zwecke erteilt. Die Dauer des Aufenthalts von maximal 30 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde einmal um maximal 10 Tage verlängert werden. Die Gebühr hierfür beträgt momentan 1.900 Baht. Visa-Bestimmungen in Thailand ändern sich ständig. Auf der Webseite der thailändischen Immigrationsbehörde kann man sich über den aktuellen Stand informieren:
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php
Im Gegensatz zu anderen Staaten in Südostasien, beispielsweise Kambodscha oder den Philippinen, in denen Visa, die bei der Einreise erteilt wurden, problemlos bis zu einem Jahr verlängert werden können, handelt Thailand hier sehr restriktiv. Wer mit einem bei der Einreise erteiltem Visa on Arrival länger als 30, bzw. 15 Tage in Thailand bleiben möchte, dem bleibt nichts anderes übrig, als entweder beim Immigrationbüro um 10 Tage zu verlängern oder auszureisen und dann bei der erneuten Einreise wiederum einen Stempel im Reisepass zu erhalten, der den Aufenthalt von 30 bzw. 15 Tagen erlaubt. Diese Prozedur, das Land zu verlassen und umgehend wieder einzureisen, wird auch „Border Run“ genannt.
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter:
„Die zehn besten Grenzorte für Border Runs„
In früheren Jahren gab es Ausländer, die sich so über Jahre in Thailand aufhielten, ohne jemals eine über das „Visa on Arrival“ hinausgehende Aufenthaltserlaubnis beantragt zu haben. Dem haben die thailändischen Behörden einen Riegel vorgeschoben. Die erlaubte Aufenthaltsdauer bei der Einreise auf dem Landweg wurde auf 15 Tage verkürzt und solche Visa oder Border Runs, zumindest auf dem Landweg, können nicht beliebig oft wiederholt werden.
Seit 2006 wurde dieser Praxis in Thailand praktisch ein Riegel vorgeschoben. Die jetzige Bestimmung besagt, falls die erste Einreise als Tourist mit einem „Visa on Arrival“ erfolgt, ist gererell nur noch ein Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich.
Verlangt wird bei jeder Einreise, ganz gleich ob mit vorher beantragtem Visum oder nicht, dass der Besucher eine Immigration Card (TM 6), auch „Arrival Card“ genannt, mit seinen persönlichen Daten versieht und zusammen mit seinem Reisepass dem Beamten am Immigration-Schalter übergibt. Der eine Teil der Karte (Arrival Card) verbleibt bei der Immigration, der andere Teil, auch „Departure Card“ genannt, wird in den abgestempelten Reisepass geheftet.
Ganz wichtig: Wer ohne Probleme wieder aus Thailand ausreisen will, sollte den eingehefteten Teil der Karte unter keinen Umständen aus seinem Reisepass entfernen. Erst bei der Ausreise entnimmt der Beamte an der Immigration die „Departure Card“ und behält sie ein.
Die Formulare werden üblicherweise bereits während des Fluges nach Thailand ausgehändigt, damit die Passagiere genügend Zeit haben, die Doppelkarte auszufüllen. Außerdem gibt es am Suvarnabhumi Airport direkt vor der Immigration zahlreiche Stehpulte, an denen diese Karten ausliegen.
Fazit: Wer lediglich als Tourist nach Thailand reist und sich dort nicht länger als 30 Tage aufhalten will, für den ist das „Visa on Arrival“, das es bei der Einreise kostenlos gibt und zum Aufenthalt von maximal 30 Tagen berechtigt, die beste Wahl. Ein Touristen Visum muss vor der Einreise nicht beantragt werden.
Was ist, wenn ich länger als 30 Tage bleiben will?
Wer sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten möchte, sei es als Urlauber oder Rentner, um dort zu arbeiten oder Geschäfte zu tätigen oder zu betreiben, kommt nicht umhin, ein für den betreffenden Zweck erforderliches Visum zu beantragen. Dazu sollte man wissen, daß die Visa-Bestimmungen sich ständig ändern. Was also heute gilt, kann morgen schon nicht mehr gültig sein.
Daher ist es immer ratsam, entweder auf der Webseite der thailändischen Botschaft in Berlin oder der englischen Webseite der thailändische Immigrationsbehörde nachzusehen, oder aber einfach bei der thailändischen Botschaft in Berlin anzurufen (Tel: 030 7948-10).
Welche Arten von Visa gibt es?
Tourist Visa
Ein solches Touristenvisum ist ab Tag der Ausstellung drei Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Es kann nur bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat außerhalb Thailands beantragt werden und zwar vor der Einreise. Erfolgt die Einreise nicht innerhalb der Frist von drei Monaten ab Ausstellung, so verfällt das Visum. Die Beantragung ist recht einfach und ist weder an ein bestimmtes Alter noch an irgend einen finanziellen Status gebunden. Erforderlich ist lediglich ein komplett ausgefüllter Antrag, ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, die benötigte Anzahl an Passphotos, sowie die Flugbestätigung in Kopie (Hinflug und Rückflug oder evtl. Weiterflug) und natürlich die erforderliche Gebühr.
Vor Beantragung sollte man die Webseite des betreffenden Konsulates oder der thailändischen Botschaft besuchen, um sicherzustellen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Das Visum kann persönlich oder auch auf dem Postweg beantragt werden. Unproblematisch und schnell arbeitet das thailändische Konsulat in Stuttgart.
Formular-Download:
http://www.mfa.go.th/main/contents/files/consular-services-20120410-205721-425417.pdf
Nach der Ankunft in Thailand gibt es vom Beamten der Immigration einen Stempel in den Reisepass, der es dem Inhaber gestattet, sich 60 Tage in Thailand aufzuhalten, mit der Möglichkeit, das Visum bei jedem Immigrationsbüro in Thailand gegen eine Gebühr um weitere 30 Tage zu verlängern. Danach wird das Visum ungültig. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, spätestens nach 90 Tagen muss der Betreffende zwingend ausreisen.
Wer später ausreist, muss für jeden überzogenen Tag eine empfindliche Strafe zahlen. Im schlimmsten Fall kann der unerlaubte Aufenthalt (Overstay) sogar dazu führen, dass der Betreffende als „persona non grata“ eingestuft wird und damit zumindest für bestimmte Zeit nicht mehr nach Thailand einreisen darf. Overstay ist in Thailand alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Ein Tourist Visa kann für eine einmalige Einreise oder auch als sogenanntes Multiple-Entry Visa beantragt werden, das bis zu vier Einreisen nach Thailand gestattet. Bei jeder neuen Einreise gibt es einen Stempel in den Reisepass, der zu einem weiteren 60-tägigen Aufenthalt in Thailand berechtigt, ohne daß jedes mal ein neues Visum beantragt werden muss. Auch dieser Aufenthalt kann wiederum bei der Immigration um weitere 30 Tage verlängert werden.
Ein normales Touristen-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen kann um weitere 30 Tage vom örtlichen Immigrationsbüro verlängert werden. Die Gebühr hierfür beträgt 1.900 Baht.
Neben dem Original Reisepass müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Antrag auf Visa-Verlängerung TM7, Passbilder, Fotokopien vom Reisepass (Seite, die das Passfoto und Daten zeigt, sowie die Seite mit dem Visum), Vorlage der Arrival/Departure Card TM6, sowie einen Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsort (Hotelrechnung).
Theoretisch könnte sich jemand mit einem Multiple-Entry Visa auch für längere Zeit in Thailand aufhalten, in dem er immer vor Ablauf der gestatteten 90 Tage das Land verlässt, beispielsweise nach Kambodscha, und bei der Wiedereinreise einen Stempel erhält, der zu einem weiteren maximal 90-tägigem Aufenthalt (inkl. Verlängerung) berechtigt. Nach insgesamt vier Einreisen wird das Visum ungültig. Bei einem thailändischen Konsulat in Malaysia, Kambodscha oder Laos oder einem anderen Land muss dann ein neues Multiple-Entry Visa beantragt werden.
Jedoch sind die Bestimmungen in den letzten Jahren in dieser Hinsicht schärfer worden, so dass es durchaus möglich sein kann, dass die Anzahl der möglichen Einreisen reduziert wird oder im schlimmsten Falle das Visum sogar ganz verweigert wird, wenn festgestellt werden sollte, dass der Antragsteller das Visum dazu benutzt, sich dauerhaft in Thailand aufzuhalten, was mit diesem Visum nicht erlaubt ist.
Non-Immigrant Visa
Non-Immigrant Visa sind gedacht für diejenigen, die beabsichtigen, sich länger oder dauerhaft in Thailand aufzuhalten, sei es zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, zu Zwecken der Familienzusammenführung, oder um als Rentner den Lebensabend hier zu verbringen. Non-Immigrant Visa gibt es sowohl für die einmalige Einreise als auch für die mehrmalige Einreise.
Formular-Download:
http://www.immigration.go.th/nov2004/download/tm7.doc
Non-Immigrant-O Visa-antrag S
Ein solches Visum ist drei Monate gültig ab Tag der Ausstellung. Es erlaubt eine einmalige Einreise und berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Thailand. Es kann bei der Immigration gegen entsprechende Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden. Danach wird das Visum ungültig, das Land muss verlassen werden. Zur erneuten Einreise muss ein neues Visum beantragt werden.
Non-Immigrant-O Visa M
Das Multiple-Entry Visa ist 12 Monate gültig ab Tag der Ausstellung. Es erlaubt während dieser Zeit die mehrfache Einreise, wobei die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise auf 90 Tage begrenzt ist. Das bedeutet, der Inhaber des Visums muss nach spätestens 90 Tagen das Land verlassen, beispielsweise auf dem Landweg nach Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia, oder auf dem Luftweg beispielsweise nach Singapur, Kuala Lumpur, Phnom Phen oder Manila. Billigflugangebote dorthin gibt es inzwischen genügend. Bei der sofortigen Wiedereinreise gibt es wieder den Stempel, der erneut zum Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Diese Prozedur kann innerhalb eines Tages erledigt werden. Während der Gültigkeit des Visums (normalerweise 1 Jahr) kann diese Prozedur beliebig oft wiederholt werden.
Zu beachten ist, daß im Gegensatz zum Multiple-Entry Tourist-Visa, das Visum bereits mit dem Tag der Ausstellung gültig wird und nicht erst mit dem Tag der Einreise. Das bedeutet, ein Non-Immigrant Visa sollte erst kurz vor der geplanten Reise beantragt werden, um die maximale Aufenthaltsdauer auszuschöpfen.
Wie funktioniert das Ganze in der Praxis?
Die erste Genehmigung zum Aufenthalt von 90 Tagen gibt es bei der Einreise nach Thailand. Dieser Aufenthalt kann bei der Immigration gegen Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden. Danach müssen bis zum Ablauf des Visums sogenannte Visa oder Border Runs durchgeführt werden, also jeweils ausreisen und erneut wieder einreisen. Wird der letzte Run unmittelbar vor Ablauf des Visums durchgeführt, gibt es noch einmal den Stempel für weitere 90 Tage Aufenthalt, der bei der Immigration noch einmal 30 Tage verlängert werden kann. Theoretisch ist somit eine Aufenthaltsdauer von fast 16 Monaten möglich.
Um jedoch allen Missverständnissen vorzubeugen, ein normales Non-Immigrant Visa erlaubt keinesfalls den einjährigen Aufenthalt in Thailand. Das Visum erlaubt lediglich während des einjährigen Zeitraums die mehrfache Einreise mit einer jeweiligen maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Einreise, die um weitere 30 Tage verlängert werden kann.
Nur die erweiterten Non-Immigrant Visa für Rentner (Non-Immigrant-O Visa A), für Familienangehörige, sowie für Personen die längerfristig in Thailand in einer thailändischen Firma beschäftigt sind (Non Immigrant Visum B/S) erlauben den ununterbrochenen einjährigen Aufenthalt, dessen Verlängerung in Thailand beantragt werden kann.
Grundsätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen, um ein Non-Immigrant Visa zu beantragen:
- Geschäftszwecke oder Konferenzen
- Forschungszwecke oder Praktikum
- Journalisten und Korrespondenten von Medienmedien
- Filmproduzenten
- Missionarische Tätigkeiten, Mitarbeiter von Hilfsorganisation oder Freiwilligendienst
- Lehraufträge und Bildungszwecke
- Familienzusammenführung
- Langzeitaufenthalt von Rentnern
- Medizinische Behandlungen
Um ein Non-Immigrant Visa zu erweitern, muss eine der Folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Heirat mit einem Thailänder/Thailänderin
- Rentner über 50 Jahre
- Arbeitsaufnahme oder Geschäftsbetrieb
Wer bereits ein Non-Immigrant Visa besitzt, kann die vorgenannten Erweiterungen bei einem Immigrationsbüro in Thailand beantragen.
Wer mit einer Thailänderin verheiratet ist, kann bei jedem Hauptbüro der Immigrationsbehörde diese Erweiterung vornehmen lassen. Die Genehmigung kann jedoch nur die Immigration in Bangkok erteilen.
Der Antrag muss folgende Dokumente umfassen:
- Ein komplett ausgefüllter Visa-Antrag mit genauer Angabe des Aufenthaltsortes und der Aufenthaltsdauer.
- Vorlage des Original Reisepasses sowie einer Kopie. Der Reisepass muss mindestens noch 18 Monate gültig sein.
- Zwei Passphotos im Format 4 x 6 cm.
- Heiratsurkunde, wer außerhalb Thailands geheiratet hat, muss eine Beglaubigung der deutschen Botschaft vorlegen.
- Den Vermögensnachweis von 400.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder der Nachweis, daß der Antragsteller monatlich über 40.000 Baht verdient.
- Bankbuch oder Kontoauszüge der letzten drei Monate mit aktuellem Kontostand
- Schreiben der Bank, die diesen Kontostand bestätigt
- Dokumente, die die thailändische Nationalität und dauerhaften Wohnsitz des Ehepartners nachweisen, beispielsweise, ID-Card, Hausbuch oder Reisepass.
- Wenn jemand in Thailand arbeitet, die Arbeitserlaubnis sowie der Nachweis über gezahlte Steuern.
- Sind Kinder vorhanden, evtl. die Geburtsurkunden der Kinder.
- Die Visa-Gebühren
- Der Antragsteller muss den Antrag zusammen mit seiner Ehepartnerin stellen, die bestätigen muss, daß die Ehe noch besteht. Unter Umständen kann auch noch ein Zeuge verlangt werden, der bestätigt, dass die Ehepartner zusammen leben.
Non-Immigrant-O Visa M
Dieses Visum kann nur von Rentnern beantragt werden. Es hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, erlaubt die mehrfache Einreise, wobei pro Einreise der Aufenthalt von 90 Tagen gestattet wird.
Voraussetzungen für den Erhalt des Visums sind:
- Ein Visum Antrag, der vollständig ausgefüllt ist, mit Angabe des Aufenthaltsort sowie der Aufenthaltsdauer.
- Vorlage des Reisepasses im Original sowie einer Kopie der ersten Seite. Bei mehrfacher Einreise muß der Reisepass noch mindestens 18 Monate gültig sein.
- 1 Passbild.
- Kopie der Flugbestätigung in Kopie, aus der die Daten des Hinflugs, des Rückflugs oder eines evtl. Weiterflugs hervorgehen.
- Rentenbescheid in Kopie mit einem monatlichen Auszahlungsbetrag von mindestens 1200,- Euro. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so muss anhand der Kontoauszüge der letzten drei Monate ein Vermögen von mindestens 4.000,- Euro nachgewiesen werden.
- Visagebühr
Non-Immigrant-O Visa A
Dieses Visum kann nur von Personen beantragt werden, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben. Es erlaubt den Aufenthalt von 12 Monaten in Thailand, jedoch müssen sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden. Wer während des Aufenthaltes in Thailand ausreisen und wieder einreisen will, muss sich vor der geplanten Ausreise beim Immigrationsbüro melden und ein Re-Entry-Permit beantragen. Die Wiedereinreise ist nur mit einem Re-Entry-Permit möglich.Im anderen Falle wird das Visum mit der Ausreise ungültig.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das Non-Immigrant-O Visa A zu beantragen:
1. Bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder bei einem hierfür zugelassenen Konsulat ein Non-Immigrant Visa O-A beantragen
Was ist zur Antragstellung notwendig:
- Der vollständig ausgefüllte Visum Antrag sowie zwei zusätzliche Kopien. Im Antrag müssen Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer angegeben werden.
- Vorlage des Reisepasses im Original, der noch mindestens 18 Monate gültig sein muss.
- Drei Kopien der ersten Seite des Reisepasses.
- Drei Passfotos.
- Die Flugbestätigung in Kopie.
- Drei Kopien des letzten Rentenbescheids. Der monatliche Auszahlungsbetrag muss mindestens 1200,- Euro betragen. Wird diese monatliche Rentenauszahlung nicht erreicht, muss ein zusätzliches Vermögen von mindestens 16.000,- Euro an Hand der Kontoauszüge der letzten drei Monate nachgewiesen werden.
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt im Original sowie 2 zusätzliche Kopien.
- Ein Polizeiliches Führungszeugnis im Original und 2 Kopien.
- Lebenslauf in englischer Sprache im Original sowie 2 Kopien.
- Die geforderte Gebühr fürs Visum
2. Die Beantragung eines Non-Immigrant-O Visa M bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder bei einem zuständigen Konsulat
Dabei ist es gleich, ob das Visum für eine einmalige oder die mehrmalige Einreise beantragt wird. Das Visum für die einmalige Einreise ist schlicht billiger. Dabei sollte schon bei der Beantragung angegeben werden, daß ein dauerhafter Aufenthalt als Rentner angestrebt wird.
Bei der Einreise wird eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erteilt. Während der letzten 30 Tage sollte dann bei der Immigration die Erweiterung zum Non-Immigrant Visa O-A beantragt werden.
Für den Antrag auf Erweiterung wird folgendes benötigt:
- Das komplett ausgefüllte Antragsformular in dreifacher Ausfertigung.
- Vorlage des Original Reisepasses sowie einer Kopie der ersten Seite. Der Reisepass muss noch mindestens 18 Monate gültig sein.
- Drei Passphotos, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
- Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf und aus dem hervorgeht, daß der Antragsteller keine Vorstrafen hat.
- Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, daß der Antragsteller nicht an Krankheiten, wie Lepra, Tuberkulose oder Syphilis im fortgeschrittenen Stadium oder gefährlicher Filariasis etc. erkrankt und zudem nicht drogenabhängig ist. Die genauen Bestimmungen hierzu findet man im Ministerialerlass No.14 BE 2535.
- Den Vermögensnachweis von 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder der Nachweis, daß der Antragsteller monatlich über 65.000 Baht verdient, bzw. den letzten Rentenbescheid, aus dem eine Auszahlungssumme von monatlich mindestens 65.000 Baht hervorgeht. Nachzuweisendes Vermögen und monatliches Einkommen können auch gegeneinander verrechnet werden. Wer nur 45.000 Baht im Monat verdient oder Rente bezieht, muss demnach noch ein Bankguthaben von etwa 260.000 Baht nachweisen.
- Beim Vermögensnachweis muss außerdem das Bankbuch mit aktuellem Kontostand vorgelegt werden, sowie ein Schreiben der thailändischen Bank, in dem dieser Kontostand bestätigt wird.
- Die Gebühr für das Visum
Wer zum ersten Mal in Thailand die Erweiterung zum Non-Immigrant-O Visa A beantragt, erhält das Visum lediglich für neun Monate, die 90 Tage des bereits vorher erteilten Visums werden angerechnet. Verlängerungen werden danach immer mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt. Was jedoch nicht bedeutet, dass man ein solches Visum für ein Jahr erhält, sich um nichts mehr kümmern muss und erst kurz vor Ablauf die Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragen muss.
Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Visa-Inhaber alle 90 Tage bei der Immigration meldet. Außerdem muss sich der Inhaber eines solchen Visums bei der Immigration abmelden und ein Re-Entry Permit beantragen, wenn er das Land verlässt. Ohne Abmeldung wird das Visum bei der Ausreise ungültig.
In einem gesonderten Beitrag werden ausführlich die Bestimmungen zum Jahresvisum behandelt.
Non-Immigrant-B Visa S und Non-Immigrant-B Visa M
Dieses Visum benötigen ausländische Investoren und Eigentümer oder Manager von Firmen in Thailand, sowie Angestellte von deutschen Firmen, die sich aus dienstlichen Gründen nach Thailand reisen müssen und Personen, die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma beschäftigt sind.
Das Non-Immigrant-B Visa S erlaubt eine einmalige Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, während das Non-Immigrant-B Visa M ein Jahr gültig ist und einen 90-tägigen Aufenthalt pro Einreise erlaubt.
Empfehlenswert ist die Beantragung für eine Aufenthaltsdauer von 1 Jahr. Wer ein Non-Immigrant Business Visa beantragen will, sollte es hier in Deutschland vor der Einreise nach Thailand tun. Es spart Zeit und Geld. Wichtig zu wissen ist auch, dass erst dann eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragt werden kann, nachdem der Antragsteller im Besitz eines solchen Visums ist.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Non-Immigrant-O Visa wird bei diesem Visum-Typ kein Vermögensnachweis verlangt. Auch wer nur in Thailand investieren will, jedoch weder geschäftsführend noch mitarbeitend tätig sein will, sondern nur an den Kapitalerträgen interessiert ist, kann dieses Visum ebenfalls eine gute Wahl sein. Alternativ kann als Nur-Investor das Non-Immigrant-O Visa A beantragen werden, wenn der Antragsteller über 50 Jahre alt ist. Er muss dann jedoch den geforderten Kapitalnachweis erbringen.
Was wird benötigt für die Beantragung eines Non-Immigrant-B Visa?
- Ein komplett ausgefüllter Antrag fürs Visum mit Angabe des Aufenthaltsortes sowie der Aufenthaltsdauer.
- Reisepass im Original, der noch mindestens 18 Monate gültig sein muss, sowie eine Kopie der ersten Seite, aus der die persönlichen Daten hervorgehen.
- Passfoto.
- Angestellte einer deutschen Firma müssen eine Kostenübernahmeerklärung der Firma vorlegen mit Angabe des geplanten Aufenthaltszeitraums.
- Einladungsschreiben der thailändischen Firma mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Kopie des Auszugs vom Gewerberegister, eine Namensliste der Gesellschafter, sowie eine aktuelle Handelsbilanz.
- Die Gebühr fürs Visum
Im Einzelfall, oder auch durch Änderung der Bestimmungen, können evtl. weitere Nachweise oder Dokumente verlangt werden.
Wer ein Non-Immigrant B Visa und evtl. anschließend auch noch eine Work Permit in Thailand selbst beantragen will, der sei vorab gewarnt. Der gesamte Vorgang gestaltet sich ziemlich kompliziert, weil zahlreiche thailändische Dokumente benötigt werden und diverse Formulare in thailändischer Sprache auszufüllen sind, insbesondere, wenn dies mit der Gründung einer Firma in Thailand einhergehen soll. Ohne die professionelle Hilfe eines versierten Anwalts ist dies kaum zu schaffen, auch für den nicht, der Thai in Schrift und Sprache beherrscht. Üblicherweise kann man hierbei mit Kosten von 10.000 bis 15.000 Baht für die Hilfe zur Erlangung des Non-Immigrant B Visa rechnen, sowie mit weiteren etwa 5.000 Baht für die Erlangung Work Permit, die zudem alle 3 Monate erneuert werden muss. Die vorgenannten Kosten sollen nur als Anhaltspunkt gelten und beinhalten keine amtlichen Gebühren, die bei der Antragstellung fällig werden.
Für ein Komplettpaket einschließlich Firmengründung muss man mit Kosten von mindestens 40.000 Baht rechnen. Wichtig dabei ist, daß man einen Anwalt auswählt, der äußerst versiert ist in Sachen Business Visa und Work Permit.
Non-Immigrant-ED Visa S
Dieses Visum ist für Schüler und Studenten vorgesehen, die sich zu Bildungs- oder Weiterbildungszwecken in Thailand aufhalten. Dabei kann es sich auch um das Erlernen der thailändischen Sprache handeln. Das Visum berechtigt zur einmaligen Einreise und erlaubt eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Das Non-Immigrant-ED Visa kann in Thailand beim Immigrationsbüro verlängert werden.
Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Visums sind:
- Ein vollständig ausgefüllter Visum Antrag mit Angabe des Aufenthaltsort sowie der beabsichtigten Aufenthaltsdauer.
- Vorlage des Reisepasses im Original sowie einer Kopie der ersten Seite.
- 1 Passfoto.
- Kopie der Flugbestätigung aus der Hin- und Rückflug hervorgehen.
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule bzw. der Universität in Thailand. Das Schreiben muss mit dem offiziellen Briefkopf, dem Zeichen und/oder dem Stempel versehen versehen sein und vom Schulleiter bzw. vom Leiter der Universität unterzeichnet sein.
- Gebühr fürs Visum
Wer beabsichtigt, ein ED-Visum zum Erlernen der thailändischen Sprache zu beantragen, sollte wissen, dass dieses Vorhaben auch ernsthaft betrieben werden muss. Spätestens wenn ein solches Visum bei einem Immigrationsbüro in Thailand verlängert werden soll, kann es durchaus möglich sein, dass man einen Nachweis der bis dahin erworbenen thailändischen Sprachkenntnisse verlangt.
Zum Schluss noch einmal der Hinweis: Bei allen Non-Immigrant Visa verlangen die thailändischen Bestimmungen, dass sich der Inhaber eines Jahresvisums alle 90 Tage bei einem Immigrationsbüro meldet. Wer dem nicht nachkommt, muss für jeden überzogenen Tag 500 Baht Strafe zahlen, bis zu einer Höchstsumme von 20.000 Baht.
Es gibt immer wieder Ausländer, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten und dem Irrglauben unterliegen, dass bei einem Jahresvisum die 90-Tage Meldung nicht erforderlich sei.
Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden: Dem ist einfach nicht so!
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.