Welche Arbeiten sind überhaupt erlaubt?
Immer wieder tragen sich Ausländer mit dem Gedanken, nachdem sie Thailand besucht haben und vom Land und der Lebensart so fasziniert sind, sich dort dauerhaft aufzuhalten und ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Das ist jedoch leichter gesagt als getan. Grundsätzlich ist die thailändische Gesetzgebung nicht dafür geschaffen, um Ausländern Vorteile zu verschaffen. So ist es auch mit der Arbeitsaufnahme. Prinzipiell ist es Ausländern in Thailand erst einmal verboten, ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis irgendeine Tätigkeit aufzunehmen, zum anderen gibt es ein lange Liste von Berufen, deren Ausübung ausschließlich Thais vorbehalten ist, Tätigkeiten, die von Ausländern überhaupt nicht ausgeübt werden dürfen.
Die zuständigen thailändischen Behörden handeln hier sehr restriktiv, schon geringste Verstöße werden von der thailändischen Polizei mit Geldbußen von 10.000 Baht und mehr geahndet. Dies ging sogar so weit, daß man nach den Zerstörungen durch dem Tsunami im Jahr 2004 freiwillige Helfer belangen wollte, die dort unentgeltlich Hand anlegten.
Wer also ernsthaft beabsichtigt, dauerhaft in Thailand zu leben und dort seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sollte dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tun, um keine empfindlichen Strafen und im schlimmsten Falle sogar die Ausweisung nach sich ziehen kann.
Ein weiterer Punkt sind die Verdienstmöglichkeiten. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass dort wesentlich weniger verdient wird, was zum großen Teil durch die geringeren Lebenshaltungskosten wieder ausgeglichen wird. Wirklich gut verdient nur, wer sich als Angestellter zur thailändischen Niederlassung seines Arbeitgebers versetzen lässt oder beispielsweise im Auftrag einer deutschen Firma dort auf Montage tätig ist oder Wartungen und andere Kundendienstleistungen durchführt.
Was wird benötigt für die Arbeitserlaubnis?
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind geregelt im Alien’s Act BE 2521, die besagen, daß jeder Ausländer, der in Thailand arbeiten möchte, eine sogenannte „Work Permit“ beantragen muss, auch wenn dies im Rahmen eines Hilfsprogramms ohne Bezahlung geschieht. Ausgenommen davon, sind ausländische Investoren, wenn sie Thais beschäftigen, die alle notwendigen Tätigkeiten verrichten. Im Klartext heißt das, der betreffende Investor darf noch nicht einmal Geld kassieren.
Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen generell die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss im Besitz eines Non-Immigrant Visa sein;
- Er darf in keinem Falle die Arbeitsaufnahme für eine Tätigkeit beantragen, die nach der Royal Decree BE 2522 für Ausländer verboten ist;
- Er muss die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikation für die auszuübende Tätigkeit nachweisen;
- Er muss in einer gesunden körperlichen und mentalen Verfassung sein und darf nicht an Lepra, Tuberkulose oder Elephantiasis leiden und nicht abhängig sein von Drogen oder Alkohol;
- Er darf innerhalb der letzten zwölf Monate in keiner Weise gegen die thailändischen Immigrationsbestimmungen verstoßen haben.
Neben einer ganzen Reihe von Dokumenten wird auch ein Lebenslauf in englischer Sprache verlangt, mit detaillierter Auflistung aller bisher ausgeübten Tätigkeiten. Erforderlich ist auch eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit, die ausgeübt werden soll.
Das ist aber noch nicht alles, der zuständige Beamte kann zudem verlangen, dass alle Dokumente und Erklärungen von der deutschen Botschaft für echt erklärt werden und gegebenenfalls auch noch übersetzt und in thailändischer Sprache vorgelegt werden müssen.
Das Ganze ist eine ziemliche komplexe Angelegenheit, die man am besten einem Anwalt überlassen sollte. Der alles entscheidende Faktor ist die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit. Geht aus der Tätigkeitsbeschreibung nicht deutlich hervor, dass Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich sind, über die ein Thai normalerweise nicht verfügt, wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt.
Allein schon daher ist professionelle Hilfe notwendig. Versierte Anwälte wissen, wie die Beschreibung formuliert werden muss, um schnellstmöglich die Erlaubnis zu erhalten.
Oft scheint es, dass vom thailändischen Arbeitsministerium Anweisungen erlassen werden, die Anzahl der Work Permits für Ausländer zu reduzieren, um Arbeitsplätze von Thais zu schützen.
Ein paar Tipps zum Schluss:
- Die Arbeitserlaubnis sollte immer an der Arbeitsstätte aufbewahrt werden. Kontrollen durch Beamte der Immigrationsbehörde können unangemeldet erfolgen.
- Wer die die Arbeitserlaubnis für die Dauer von einem Jahr erhält, sollte keinesfalls vergessen eine Re-Entry Permit zu beantrage, bevor er Thailand verlässt. Wer das unterlässt, verliert die Arbeitserlaubnis und muss nach der Rückkehr die Prozedur von neuem durchlaufen. Die Re-Entry Permit kann vor der Ausreise auch bei der Immigration am Airport beantragt werden. Für diesen Zweck sollte man immer Passbilder bereit haben.
- Es ist auch möglich für die Arbeitserlaubnis eine zweite Tätigkeit zu beantragen, solange kein Interessenkonflikt zwischen den beiden Tätigkeiten besteht.
Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Grundsätzlich erlischt die Arbeitserlaubnis mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmingung. Die erlaubte Aufenthaltsdauer ist aus dem Sichtvermerk ersichtlich, der bei der Einreise in den Reisepass gestempelt wird.
Bevor eine Arbeitsgenehmigung verlängert werden kann, muss immer zuerst das Visum verlängert werden. Wer beispielsweise ein Multi-Entry Visa besitzt, muss, bevor es abläuft, einen sogenannten Border Run unternehmen, also an der Grenze kurz das Land verlassen und auf der anderen Seite sofort wieder zurückkommen.
Wer nur ein Single-Entry Visa hat, der muss einen Visa Run beispielsweise nach Penang in Malaysia oder Savannakhet in Laos durchführen, um ein neues Visum zu erhalten.
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