Langzeitvisum für Rentner – Acht Länder im Vergleich
„Alt werden im Paradies“ – Das ist der Traum vieler älteren Menschen. Es verwundert daher kaum, dass sich immer mehr Senioren dazu entschließen, ihren Lebensabend in einem fremden Land zu verbringen, um sich dort dauerhaft niederzulassen.
Immer beliebter werden Länder in Südostasien, allen voran Thailand, wo fast immer die Sonne scheint und es immer warm ist. Daneben spielen auch die in der Regel günstigeren Lebenshaltungskosten, gerade für Menschen mit einer eher bescheidenen Rente, eine immer größere Rolle.
Wer vorhat, sich in einem der Länder in Südostasien dauerhaft niederzulassen, für den stellt sich natürlich die Frage, wie sieht es mit den gesetzlichen Voraussetzungen, sprich der Aufenthaltsgenehmigung für Rentner in den betreffenden Ländern aus. Neben Thailand, hier leben wohl die meisten Senioren aus westlichen Ländern, sind es die Philippinen, Laos, Kambodscha, Vietnam, Malaysia, Indonesien und Singapur, deren Visabestimmungen wir hier unter dem folgenden Gesichtspunkt betrachten wollen:
Wie einfach ist es für Rentner, sich dort dauerhaft aufzuhalten
Nicht alle Länder in Südostasien machen es Senioren einfach, sich dort niederzulassen, indem sie eine spezielles Visum für Rentner offerieren. In Kambodscha, Laos und Vietnam werden zum Beispiel keine speziellen Visa für Rentner angeboten. Trotzdem ist es natürlich möglich, in diesen Ländern sich dauerhaft aufzuhalten oder seinen Lebensabend dort zu verbringen.
In Kambodscha ist es beispielsweise möglich, schon bei der Einreise für rund 300 US-Dollar ein sogenanntes „Ordinary Visa“ mit einer Gültigkeit von einem Jahr zu beantragen. Ein solches Visum kann unbegrenzt oft bis zu 12 Monate verlängert werden. In Laos hingegen kann man sich als freiwilliger Helfer bei einer der vielen Hilfsorganisationen melden. Auch wenn man nur ein paar Tage im Monat Hilfe leistet, kann das schon genügen, um ein langfristiges Visum zu erhalten.
Zudem sind die Bestimmungen in Kambodscha und Laos ziemlich locker, um ein Visa zu erhalten und dort zu arbeiten oder ein Geschäft zu betreiben. Ein oder zwei Tage Arbeit im Monat oder einen Agenten in Kambodscha oder Laos zu beauftragen und die erforderliche Gebühr fürs Visum zu bezahlen, ist eigentlich alles, was man benötigt, um sich in diesen beiden Ländern längerfristig aufzuhalten.
Daneben gibt es natürlich für alle, die kein Langzeit-Visum haben, die Möglichkeit, so wie es viele Ausländer in Südostasien tun, sogenannte Visa Runs in benachbarte Länder durchzuführen. Dazu verlässt man einfach das Land und kehrt umgehend oder nach wenigen Tagen wieder zurück, wobei erneut ein Touristen-Visum ausgestellt wird. Obwohl viele Ausländer, zum großen Teil auch Rentner, mit diesem Status schon seit Jahren in diesem Teil der Welt leben, ohne jemals eine Langzeit-Visum beantragt zu haben, das zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt, ist diese Vorgehensweise generell natürlich nicht empfehlenswert. Auch sind Länder, wie beispielsweise Thailand, bereits dazu übergegangen, diese Praxis, sich unter Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen lediglich mit einem Touristen-Visum langfristig im Land aufzuhalten, erheblich zu erschweren.
Während es in Thailand und eingen anderen Ländern legale Möglichkeiten für Ausländer gibt, ein Langzeit-Visum zu erhalten, besteht diese Möglichkeiten in Vietnam, zumindest offiziell, nicht. Es ist jedoch möglich, sich mit einem immer wieder zu verlängernden Touristenvisum oder einem Business-Visum, das bis zu einem Jahr und zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise ausgestellt werden kann, im Land aufzuhalten. Wissen sollte man, dass die Visa-Bestimmungen in den verschiedenen Immigration-Büros völlig unterschiedlich ausgelegt werden können. Für einen aufgeschlossenen Ausländer, der hier dauerhaft leben will, sollte es jedoch kein Problem darstellen, mit etwas Kreativität die benötigte Aufenthaltserlaubnis in Vietnam zu erlangen.
Gang und gebe ist eigentlich, dass ein Visum von einigen vietnamesischen Immigrationsbüros sogar mehr als dreimal verlängert wird. Es gibt sogar Ausländer, die schon seit Jahren in Vietnam leben, aber das Land in Visa-Angelegenheiten seitdem noch nie verlassen mussten.
Im Gegensatz zu den anderen Ländern in Südostasien wird bei der Einreise in Vietnam ein sogenanntes „Visa on Arrival“ nicht einfach bei der Ankunft am Airport ausgestellt, sondern wird nur dann in den Pass eingestempelt, wenn es vorher online beantragt wurde. Im Klartext heißt das: Wer nach Vietnam einreisen will, muss vorher entweder ein „Visa on Arrival“ online beantragen oder bei einer vietnamesischen Botschaft in seinem Heimatland oder einem anderen Land ein Visum beantragen oder einen Agenten damit beauftragen. Wie auch in Thailand ändern sich Einreise- und Visabestimmungen in Vietnam fortwährend. Wer nach Vietnam reisen will, sollte sich vorher genaustens über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Demgegenüber gestaltet sich die Einreise auf die Philippinen recht einfach. Bei der Ankunft wird ein „Visa on Arrival“ mit einer Gültigkeit von 21 Tagen ausgestellt. Theoretisch ist es möglich, das bei der Einreise erhaltene Touristenvisum problemlos immer wieder zu verlängern. Sogenannte „Visa Run“ müssen nicht durchgeführt werden. Das Ganze ist mehr oder weniger nur eine Frage des gültigen Reisepasses und der Zahlung der Gebühren fürs Visum.
In einigen Ländern in Südostasien gibt es sogar spezielle Vorschriften für Rentner, die sich dort aufhalten und ein Rentner-Visum beantragen wollen. Dazu gehören unter anderem ein guter Leumund, Gesundheits-Check und die Voraussetzung, dem Land in finanzieller Hinsicht in keiner Weise zur Last zu fallen. Üblicherweise wird hier ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, der Nachweis einer Krankenversicherung sowie über vorhandenes Vermögen.
So muss in Indonesien beispielsweise eine monatliche Rente von mindestens 1.500 US$ nachgewiesen werden, während in Thailand 65.000 Baht im Monat erforderlich sind oder mindestens 800.000 Baht auf einem Konto nachgewiesen werden müssen. Auf den Philippinen müssen Ausländer, die 50 Jahre und älter sind und keine Rente beziehen, mindestens 20.000 US$ auf einem Festgeldkonto in den Philippinen nachweisen, wenn sie ein Jahresvisum beantragen. Rentner, die über 50 Jahre alt sind und monatlich mindestens 800 US$ an Rente beziehen, benötigen 10.000 US$ auf einem Festgeldkonto.
In Malaysia muss sogar ein monatliches Einkommen von 10.000 malaysischen Ringgit nachgewiesen werden, was momentan etwa 2.500 Euro entspricht. Zusätzlich müssen liquide Mittel sowie ein Festgeldkonto mit einem bestimmten Guthaben in malaysischer Währung bei einer malaysischen Bank für die Laufzeit des Visums nachweisen. werden Das langt jedoch bei weitem nicht, um sich in Singapur aufzuhalten, hier wird ein monatliches Einkommen von etwa 7.500 Singapur-Dollar verlangt, was etwa 6.000 US$ entspricht. Es wundert daher kaum, dass ein Langzeit-Aufenthalt in Singapur für Rentner mit durchschnittlichen Bezügen wohl kaum in Frage kommt.
Daneben gibt es noch verschiedene andere landesspezifische Besonderheiten. In Indonesien beispielsweise erwartet man, dass eine Wohnung gemietet wird, die mindestens 300 US$ im Monat kostet, 500 US$ ist das Minimum, wer in Jakarta wohnen will. Außerdem muss mindestens ein einheimisches Hausmädchen oder ein Fahrer eingestellt werden. Dafür gibt es im Gegenzug ein Jahresvisum, das bis zu fünfmal verlängert werden kann, ohne das Land dafür verlassen zu müssen.
Wen es nach Singapur zieht und das erforderliche monatliche Einkommen nachweisen kann, der muss zusätzlich noch eine Immobilie für mindestens 500.000 Singapur-Dollar (etwa 400.000 US$) erwerben. Wer diese Voraussetzung erfüllen kann, erhält ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Malaysia ist momentan neben den Philippinen das einzige Land in Südostasien, das ein spezielles Programm für Rentner anbietet. Das „Malaysia My Second Home Program“ (MM2H) beinhaltet ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren. Das Visum kann anschließend um weitere 10 Jahre, eventuell sogar auf Lebenszeit verlängert werden. Wer sich für dieses Programm entscheidet, kann all seine persönliche Habe zollfrei mitbringen, einschließlich einem Auto. Außerdem dürfen Rentner bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. Neben den Philippinen ist Malaysia das einzige Land in Südostasien, wo es Inhabern eines Rentner-Visums offiziell gestattet ist, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Zudem ist es möglich Grund und Boden zu erwerben, was jedoch nicht unbedingt notwendig ist.
Wer sich für das MM2H Programm bewirbt, von dem wird verlangt, dass er das verlangte monatliche Einkommen in Höhe von RM $10.000 nachweist, als über 50jähriger über zusätzliche jederzeit verfügbare Finanzmittel in Höhe von RM $350.000 verfügt, was etwa 90.000 Euro entspricht, und außerdem noch ein Festgeldkonto in Höhe von RM $150.000 (ca. 39.000 Euro) in malaysischer Währung bei einer malaysischen Bank unterhält. Die Hürden zur Teilnahme am MM2H Programm sind also recht hoch, für manchen Bezieher einer durchschnittlichen Rente oder Pension wahrscheinlich zu hoch. Wer sich genauer über MM2H Programm informieren will, findet ausführliche Informationen zur Antragsstellung auf malaysiaprivat.de.
Das „Special Resident Retiree’s Visa“ (SRRV) der Philippinen steht Personen ab 35 Jahren offen und beinhaltet eine Daueraufenthaltsbewilligung mit unlimitierten Einreisen. Wesentliche Voraussetzung ist eine Bankeinlage, wie schon weiter oben angeführt, mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten. Wesentliche Vorteile des SRRV-Status sind neben dem Dauerwohnsitz mit Non-Immigrant-Status, der eine beschränkte Steuerpflicht für aus philippinischer Quellen generierten Einkünften mit sich bringt, die Befreiung von Reisesteuern, der Familiennachzug, die Einfuhr von zollfreiem Umzugsgut bis zu 7.000 US$, sowie die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Auch die Altersgrenze variiert von Land zu Land. In Singapur wird vorausgesetzt, dass Antragsteller für ein Rentner-Visum mindestens 45 Jahre alt sind, auf den Philippinen beträgt das Mindestalter 35 Jahre. In Thailand müssen Antragsteller für ein Rentner-Visum 50 Jahre oder älter sein, Indonesien setzt ein Alter von 55 Jahren voraus, in Malaysia hingegen gibt es für die Teilnahme am MM2H Programm kein Mindestalter, solange die finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden.
Alles in allem gesehen, werden die Länder in Südostasien immer beliebter, um hier längerfristig legal seinen Lebensmittelpunkt einzurichten. Neben dem Aspekt der niedrigeren Lebenshaltungskosten sind es vor allem das warme tropische Klima, die unendlichen Strände, die auf einen warten, die phantastischen Landschaften im Hinterland, sowie die exotische Kultur und die freundlichen Menschen, die den Alltag hier bereichern.
frank455 meint
hallo khun somsak,
wir hatten schon einmal miteinander zu tun (siehe schriftverkehr vom 17.04.013.)
ich habe das mit penang bleiben lassen und mir gleich ein neues non-immigrant-o visa typ m multiple in deutschland / essen im juni 013 geholt habe. man wollte wieder den rentenbescheid sehen und 4.000,-euro auf dem konto,das hat alles gut geklappt.
inzwischen bin ich 49j.alt und das visa laeuft am 15.06.14 ab, jetzt liegt mir nicht gerade viel daran wieder nach essen zu muessen um mir o.g visa zu holen,dieses moechte ich in penang beantragen.da ich aber erst am 06.10.2014 50j.alt werde habe ich vor im juni noch mal einen visa ran (nach ranong) zu machen um noch mal 90 tage zu bekommen,also bis ca.15.09.14. am 10.09. mache ich einen visa ran nach penang und beantrage das non-immigrant- o visa typ m multiple.
jetzt kann es sein das der beamte sieht das es noch ca. 26 tage sind bis ich 50 bin und gibt mir besagtes visa nicht.( eine neue regelung besagt das sich u.a. deutsche die auf dem landweg einreisen 30 tage in thailand ohne visa aufhalten duerfen. ) ich gehe dann zurueck nach thailand und werde am 06.10.14 noch mal in penang besagtes visa beantragen,und dann sollte dem ja nichts mehr im wege stehen. meine frage an dich,
waere das so machbar und was muss ich in penang volegen? auch ein konto aus deutschland mit 4000,-euro,rentenbescheid usw. und ist das moeglich das ich obwohl ich ja schon 90tage verlaengerung habe gleich darauf noch mal fuer die 30 tage ins land kann.
fuer deine bemuehungen bedanke ich mich im voraus
mfg frank
frank455 meint
hallo,
mein name ist frank ich bin noch 48j. und habe folgende frage
ich habe in deutschland ( essen) auf grund eines rentenbescheides ein no – immigrant visa multiple bekommen.
fuer ein jahresvisa in thailand erfuelle ich (fast) alle kreterien ( bankbuch 800.000,-tb,hauspapier etc) bis auf die tatsache das ich noch keine 50j.alt bin.
was fuer voraussetzungen muss ich erfuellen wenn ich in malaysia penang ein no-immigrant o visa haben moechte?
fuer hilfreiche antworten bedanke ich mich im voraus
gruss frank
Khun Somsak meint
Hallo Frank,
bevor Du keine fünfzig bist, wirst Du kein Longstay Retirement-Visa für ein Jahr erhalten, auch nicht in Penang. Das vollendete fünfzigste Lebensjahr ist nun einmal eine der Grundvoraussetzungen für das Jahres-Visum für Rentner.
Bis dahin bleibt Dir eigentlich nur übrig, es so zu machen wie viele andere auch, die sich in Thailand aufhalten. Ein Non-Immigrant-O Visa Typ M, das die mehrfache Einreise erlaubt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise auf 90 Tage begrenzt ist, hast Du ja schon. Du reist nach Thailand ein und nach 90 Tagen musst Du das Land wieder verlassen und machst einen Visa-Run zum nächstgelegenen Grenzort, beispielsweise nach Penang, wenn das am günstigsten für Dich ist. Bei der Wiedereinreise nach Thailand erhältst Du den Stempel für weitere 90 Tage. Während der Gültigkeit des Visums (normalerweise 1 Jahr) kann diese Prozedur beliebig oft wiederholt werden.
Wie das Ganze in der Praxis genau funktioniert, und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, kannst Du hier nachlesen:
http://www.thailandaktuell.com/2695/welches-visum-fur-den-aufenthalt-in-thailand/
Wie sich der Visa-Run nach Penang gestaltet, findest Du hier:
http://www.thailandaktuell.com/2955/visa-run-nach-penang/
Nach Ablauf des Non-Immigrant-O Visa Typ M musst Du dieses Visum erneut beantragen. Ob dies in Penang möglich ist, kann ich Dir nicht sagen. Eventuell musst Du es ausprobieren. Visa-Bestimmungen und vor allem wie sie von den einzelnen Botschaften oder Konsulaten ausgelegt werden, ändern sich ständig. Was heute noch funktioniert, muss nicht unbedingt auch morgen noch funktionieren. Im allerschlimmsten Falle bleibt Dir nichts anderes übrig, als es erneut in Essen zu beantragen.
Ruediger meint
Ich hab mal eine Frage zum Visum in Thailand.Mit einer Thai Verheiratet habe ich eine Rente von ca.380000,-Baht Jährlich,soviel ich gehört habe müßte ich aber eine Rente von 400000,- Baht nachweisen. Ist es auch möglich eine Mischung aus Rente und und Sparkonto zu machen,oder geht das nicht?
Ich bin für jeden Rat dankbar.mfg. Rüdiger
Khun Somsak meint
Hallo Rüdiger,
Wenn Du mit einer thailändischen Staatsbürgerin verheiratet bist, musst Du ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 Baht nachweisen. Das kann beispielsweise in Form einer Rente sein. Ist Deine Rente niedriger als 40.000 Baht, muss die Differenz durch Bankguthaben bei einer Thai-Bank nachgewiesen werden. Die Auskunft mit der Mischung ist also dann richtig, wenn Deine Rente zu niedrig ist. Beträgt Deine Rente beispielsweise nur 30.000 Baht im Monat, so ist die Differenz, also 12 x 10.000 Baht = 120.000 Baht in Form eines Bankguthabens nachzuweisen. Bekommst Du eine Rente von mindestens 40.000 Baht im Monat, genügt die Vorlage des letzten Rentenbescheides als Einkommensnachweis. Bankguthaben ist definitiv nicht erforderlich.
Alternativ, wenn kein monatliches Einkommen nachgewiesen werden kann, kann der Nachweis auch in Form eines Bankguthabens in Thailand in Höhe von mindestens 400 000 Baht erfolgen, das jedoch bei der Beantragung der Verlängerung bereits mindestens drei Monate auf dem Konto vorhanden gewesen sein muss. Das Guthaben muss zudem jederzeit verfügbar sein, es darf also nicht festgelegt sein.
Paul Martini meint
Das malaysische MM2H-Visum wird für 10 Jahre ausgestellt. Es wird anschließend um weitere 10 Jahre, erforderlichenfalls auf Lebenszeit verlängert.
Nachgewiesen werden müssen liquide Finanzmittel in Höhe von RM $350.000 (90.000 Euro) (bei über 50jährigen) UND ein monatliches Einkommen von RM $10.000 (etwa 2500 Euro). ZUSÄTZLICH muss ein Festgeldkonto in Höhe von RM $150.000 (39.000 Euro) in malaysischer Währung bei einer malaysischen Bank unterhalten werden.
Insofern sind die Angaben in Ihrem Beitrag irreführend, wo Sie davon schreiben, dass ENTWEDER
RM $10.000 ODER ein Festgeld nachgewiesen werden müssen. Bitte entnehmen Sie die genauen Bewerbungsbedingungen meiner detaillierten Aufstellung auf der Webseite http://www.malaysiaprivat.de.
Paul Martini
Khun Somsak meint
Hallo Herr Martini,
besten Dank für den Hinweis und die Richtigstellung der Angaben zum Erhalt des malaysischen MM2H-Visums. Auch bei sorgfältiger Recherche bleibt es nicht aus, dass bestimmte Angaben, insbesondere wenn es sich um Bestimmungen zum Aufenthaltsrecht in asiatischen Ländern handelt, evtl. nicht mehr aktuell oder manchmal sogar fehlerhaft sind, auch wenn die Angaben offiziellen Quellen entnommen wurden. Ich freue mich daher immer über aufmerksame Leser, die auf fehlerhafte Angaben hinweisen und mir dadurch die Gelegenheit geben, die Informationen zu korrigieren.