Visa Bestimmungen für die Einreise nach Thailand
Voraussetzung hierfür ist, daß die Einreise über einen internationalen Flughafen erfolgt und daß ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket, mit Abflugtermin innerhalb des 30-Tage-Aufenthaltes vorgelegt werden kann. Kinder benötigen einen deutschen Kinderreisepass, lediglich mit einem Kinderausweis ist die Einreise nicht möglich. Ist ein Reisepass weniger als 6 Monate gültig, wird die Einreise in Thailand verweigert und man muss die Rückreise antreten.
Bei der Einreise auf dem Landweg gilt der Einreisestempel normalerweise nur für ein Aufenthalt von 15 Tagen. Auf dem Luftweg können Einreisen in beliebiger Anzahl wiederholt werden. Wer lediglich ein Stand-by-Ticket oder ein One-Way-Ticket besitzt, benötigt immer ein Visum.
Deutsche Staatsbürger, die einen Aufenthalt in Thailand planen, der länger als 30 Tage dauert, müssen vorher ein Visum beantragen. Ausgestellt wird ein solches Visum von einer thailändischen Auslandsvertretung. In Deutschland ist das entweder die thailändische Botschaft in Berlin, oder eines der thailändischen Konsulate in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart oder München. Visa können entweder persönlich oder auf dem Postweg beantragt werden. Ein Visum wird nicht erteilt, wenn der Reisepass bei der beabsichtigten Einreise weniger als 6 Monate gültig ist.
Für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen muss ein sogenanntes „Tourist Visa“ beantragt werden. Wer länger bleiben möchte, benötigt ein sogenanntes „Non-Immigrant-Visa“, das zum Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. „Tourist-Visa“ und „Non-Immigrant-Visa“ können vor Ort beim thailändischen Bureau of Immigration um 30 Tage verlängert werden.
Visa Gültigkeit
Ein erteiltes Visum für eine Einreise ist ab dem Tag der Ausstellung drei Monate gültig. Der Antragsteller muss innerhalb dieses Zeitraums in Thailand eingereist sein. Mit dem Tag der Einreise beginnt die genehmigte Aufenthaltsdauer. Bei der Einreise wird bei der Passkontrolle (Bureau of Immigration) das Ein- und Ausreisedatum in den Reisepass gestempelt. Die Einreise nach Thailand wird vor Ort vom thailändischen Bureau of Immigration gewährt. Trotz eines gültigen Visums kann die Einreise abgelehnt werden. Je nach Art des Visums wird die die Länge des Aufenthalts beginnend mit dem Einreisedatum festgelegt.
Overstay – Nicht rechtzeitige Ausreise
Die nicht rechtzeitige Ausreise – „Overstay“ ist in Thailand keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Eine Person, die in Thailand bei einer Überprüfung durch die Polizei kein gültiges Visum vorweist, kann jederzeit verhaftet und in Abschiebehaft genommen werden.
Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreist, eine Strafgebühr in Höhe von 500.- Baht pro Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen (im Höchstfalle 20.000.- Baht). Außerdem hat die sofortige Ausreise zu erfolgen.
Kann die betreffende Person die Strafgebühren nicht entrichtet, wird die Geldstrafe gerichtlich angeordnet. Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden, muss die Strafe pro 200 Baht mit einem Tag Gefängnis abgesessen werden muss. Auch bei mittellosen Personen werden diese Gebühren in keinem Falle von der Botschaft übernommen. Nach Absitzen der Strafe wird üblicherweise bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland Abschiebehaft angeordnet. Bei Anordnung einer zwangsweisen Abschiebung sowie bei „Overstay“ von mehr als 40 Tagen können zudem längere Wiedereinreisesperren verhängt werden, die bis zu einem Jahr befristet sein können.
Visa-Erneuerungen durch Reisebüros oder Vermittler
Entgegen anderslautender Information sollte man in Thailand eine Verlängerung des Visums in keinem Falle durch ein Reisebüro vornehmen lassen oder die Dienste irgendwelcher „Vermittler“.in Anspruch nehmen. Gemäß den Thailändischen Gesetzen darf ein Visum nur an den Grenzübergängen oder bei dem thailändischen Bureau of Immigration ausgestellt oder erneuert werden. Reisebüros oder sogenannte Vermittler verkaufen meistens Fälschungen. Bei der späteren Ausreise kann dies zu Verhaftungen wegen „overstay“ in Verbindung mit einem gefälschten Visum führen
Aufenthaltsort in Thailand
Bei der Einreise nach Thailand muss auf dem Einreiseformular der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden. In Zweifelsfällen kann die thailändische Immigrationsbehörde Befragungen durchführen und weitere Angaben oder sogar einen Nachweis über die angegebene Unterkunft fordern. Davon betroffen sind in erster Linie Rucksacktouristen.
Besonderheiten bei der Ausreise
In Thailand müssen alle Passagiere bei der Ausreise vor dem Boarding eines Flugzeugs ihre Identität nachweisen. Sollte die Schreibweise des Namens auf dem Flugticket nicht identisch mit der im Reisepass sein, kann möglicherweise die Mitreise im Flugzeug verwehrt werden und sogar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Transitpassagiere.sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitergehende Informationen
Verbindliche Auskünfte zu Visa- und Einreisebestimmungen gibt es von der thailändischen Botschaft in Berlin sowie von den thailändischen Behörden oder deren Webseiten: www.immigration.go.th und http://www.thaiembassy.de/de. Diese Webseiten informieren auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Visa und deren Gebühren.
Adressen der Botschaft und von Konsulaten:
Die Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstrasse 64/66
12163 Berlin
Tel.: (030) 794 810 / Fax.: (030) 794 81 511
E-mail: general@thaiembassy.de und consular@thaiembassy.de
Webseite: http://www.thaiembassy.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 13 Uhr
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 69868208 / Fax.: 069 69868228
E-mail: thaifra@mfa.go.th
Webseite: www.thaigeneralkonsulat.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 13 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel.: 040 24839118 / Fax: 040 24839206
Webseite: www.thaikonsulathamburg.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Rüttenscheider Str. 199/ Eingang Herthastraße
45131 Essen
Tel.: 0201 95979334 / Fax: 0201 95979445
Webseite: www.thai-konsulat-nrw.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
Freitags von 14 bis 17 Uhr
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Tel.: 0711 2264844 / Fax: 0711 2264856
Webseite: www.thaikonsulat.de
Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs und Freitags von 12 bis 14 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel.: 089 1689788 und 089 1689789 / Fax: 089 13071180
Webseite: www.thaikonsulatmuenchen.de
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 9 bis 12 Uhr
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