Ausländer, die durch die Covid-19-Pandemie in Thailand gestrandet sind und sich noch immer dort aufhalten, können nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung am 31. Juli ein Visum für einen verlängerten Kurzaufenthalt beantragen, das hat der Leiter der Einwanderungsbehörde gestern bekannt gegeben.
Ausländische Touristen, die Thailand nicht verlassen können, würden eine Schonfrist vom 1. August bis zum 26. September erhalten, um eine Verlängerung des Aufenthalts für einen bestimmten Zeitraum zu beantragen. Sollte jedoch keine Verlängerung gewährt werden und die Betreffenden sich nach dem 26. September immer noch im Land aufhalten, müssten sie mit rechtlichen Schritten rechnen und würden auf die schwarze Liste gesetzt werden.
Die Situation im Land und in Übersee habe sich seit dem Erlass der Visa-Amnestie verbessert. Daher werde die Immigration nicht wieder vorschlagen, die betreffenden Visa im Rahmen einer Amnestie über den 31. Juli hinaus zu verlängern, sondern die Beantragung von Visa für einen Kurzaufenthalt vom 1. August bis zum 26. September erlauben. Die Einführung der Karenzzeit müsse dem Kabinett noch zur Genehmigung vorgelegt werden.
Alle betroffenen Ausländer werden aufgefordert, sich so bald wie möglich mit ihren lokalen Immigration-Büros in Verbindung zu setzen, um die nächsten Schritte vorzubereiten, damit ein übermäßiger Andrang vermieden wird, wenn das Fristende näher rückt.
Ausländische Besucher müssten die Verlängerung ihrer Kurzzeitvisa begründen und bei der Antragstellung die erforderlichen Dokumente vorlegen. Verlängerungen für Kurzzeitvisa würden für einen Zeitraum von 30 Tagen erteilt werden.
Wer nicht zurückkehren könne, weil es keine Flüge gibt oder weil in ihren Heimatländern Sperrmaßnahmen bestehen, müsse dafür Nachweise vorlegen. Die Erteilung eines Visums für einen Kurzaufenthalt werde von Fall zu Fall entschieden.
Die Maßnahmen zur Visa-Erleichterung für ausländische Besucher werden dem Kabinett am kommenden Dienstag zur Genehmigung vorgelegt. Die Immigration werde anschließend die Richtlinien veröffentlichen, wie die Visaverlängerungen beantragt werden können.
Diejenigen Ausländer, die vorhaben, in ihre Heimatländer zurückzukehren, müssten sich nicht mit ihrem Immigration-Büro in Verbindung setzen, sondern müssten Thailand bis zum 26. September verlassen.
Nach Schätzumg der Einwanderungsbehörde halten sich derzeit zwischen 300.000 und 400.000 Ausländer in Thailand auf, die aufgrund des Lockdown im Land gestrandet sind.
Im April hatte die Regierung im Rahmen einer Visa-Amnestie den Aufenthalt von gestrandeten Ausländern automatisch bis zum 31. Juli verlängert. Jedoch sind diese verpflichtet, die Behörden darüber informieren, wo sie sich aufhalten.
Quelle: Bangkok Post
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