Auf ihrer Facebook-Seite hat die Tourism Authority of Thailand (TAT) gestern offiziell bestätigt, dass ab dem 9. November 2020 Thailand ein Touristenvisum einführt, das die Einreise auch für Touristen aus Deutschland und Österreich wieder erlaubt.
Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist neben dem Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests unter anderem auch eine 14-tägige Quarantäne nach der Ankunft sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Gebühr für das Visum beträgt 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann das Visum um weitere 30 Tage vor Ort verlängert werden.
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:
Für die Erteilung des TR-Visums muss die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel für die 14-tägige Quarantäne nachgewiesen werden. Das Quarantänehotel kann frei gewählt werden. Hier die aktuelle Liste der infrage kommenden Hotels.
Außerdem müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:
- Ein gültiges Flugticket.
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen.
- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.
Für den Check-In am Flughafen werden folgende Dokumente benötigt:
- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.
- Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bei der Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19 Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Nach der Beendigung der Quarantäne ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land erlaubt.
Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:
Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnen: Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnen:
Thailändisches Generalkonsulat in München
Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnen: Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Für Antragsteller aus Österreich: Königlich Thailändische Botschaft Wien
Nachtrag vom 9. November 2020:
Quelle: Tourism Authority of Thailand
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