Ein hochrangiger thailändischer Regierungsausschuss unter dem Vorsitz des Premierministers hat grundsätzlich einem Vorschlag zugestimmt, der es ausgewählten Ausländern, die sich für neu bewilligte 10-Jahres-Visa qualifizieren, erlaubt, Grundbesitz bis zu einer bestimmten Größe in Verbindung mit ihren Häusern zu besitzen.
Der Vorschlag wurde am 21. Januar vom Centre for Economic Situation Administration (CESA) gebilligt. Der Grundsatzbeschluss des Sonderausschusses der thailändischen Regierung sieht vor, dass bestimmte qualifizierte Ausländer, in Zukunft Land in Thailand besitzen dürfen, allerdings begrenzt auf maximal einen Rai, was etwa 0,4 Acres oder 0,16 Hektar entspricht, wobei die Nutzung ausschließlich auf Wohnzwecke beschränkt ist.
Hingegen wurden andere Vorschläge, wie die Pachtdauer für Ausländer zu verlängern und mehr Ausländern den Besitz von Eigentumswohnungen zu ermöglichen, abgelehnt.
Die Nachricht, dass bestimmte Gruppen von Ausländern künftig kleine Grundstücke in Verbindung mit ihren Häusern besitzen dürfen, steht im Zusammenhang mit einem laufenden Programm, das erstmals im April letzten Jahres angekündigt wurde. Es zielt darauf ab, in den nächsten fünf Jahren 1 Million Ausländer nach Thailand zu locken, um dort zu leben. Mit dem Schritt erhofft sich die Regierung, in Zukunft 5 bis 6% zum BIP des Landes beizutragen.
Auch von einer weiteren vom Innenministerium ausgearbeiteten Bestimmung, die flexiblere Arbeitsregelungen und damit verbunden die einfachere Genehmigung von Arbeitserlaubnissen für bestimmte Gruppen von Ausländern vorsieht, erwartet man, dass das zu Investitionen im Land führen wird und damit in erheblichem Umfang der angeschlagenen Wirtschaft helfen kann.
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